Arndts,
Ludwig, Ritter von Arnesberg, namhafter Rechtslehrer, geb. zu Arnsberg, studierte in Bonn, Heidelberg und Berlin, habilitierte sich 1826 in Bonn, ward 1832 Mitglied des dortigen Spruchkollegiums und 1837 außerordentlicher Professor. Im J. 1839 als ordentlicher Professor nach Breslau berufen, folgte er noch vor Antritt dieser Stelle einem Ruf nach München, wo er 1844 zum Mitglied der Gesetzkommission ernannt und mit Entwerfung eines bürgerlichen Gesetzbuchs beauftragt wurde. Im J. 1848 ward er in die Frankfurter Nationalversammlung gewählt, in welcher er zur großdeutschen Partei gehörte und seinen Austritt erklärte.
Seit 1855 Professor des römischen Rechts zu Wien, wurde er 1867 ins österreichische Herrenhaus berufen, in dem er für das Konkordat stimmte, 1871 geadelt und trat 1874 in den Ruhestand. Er starb in Wien. Außer verschiedenen Grundrissen sind von seinen wissenschaftlichen Arbeiten hervorzuheben: »Lehrbuch der Pandekten« (11. Aufl., Stuttg. 1883);
»Juristische Encyklopädie und Methodologie« (7. Aufl., das. 1880);
»Die Lehre von den Vermächtnissen« (Erlang. 1869 bis 1875, 3 Bde.);
»Gesammelte zivilistische Schriften« (Stuttg. 1874, 3 Bde.).
Mit Bluntschli und Pözl gab er die »Kritische Überschau der deutschen Gesetzgebung und Rechtswissenschaft« (Münch. 1854-1858, 8 Bde.) heraus. - Seine Gattin Maria, geborne Vespermann (gest. 1882 in München),
in erster Ehe mit Guido Görres verheiratet, machte sich als Komponistin (z. B. »Liedercyklus aus Webers 'Dreizehnlinden'«),
Novellistin (»Der Juchschrei auf der Halseralm«, Dorfgeschichte, Dresd. 1876; »Il Palio«, Paderb. 1881, u. a.) und durch eine Übersetzung von Vittoria Colonnas »Sonetten« (Schaffhaus. 1859) bekannt.