Armensteuern
(Armentaxen) sind direkte oder indirekte Steuern oder Abgaben, die für die Zwecke der Armenpflege erhoben werden. Dem Mittelalter waren besondere Armensteuern ebenso wie eine staatlich geordnete Armenpflege fremd. Mit dem Aufkommen des absoluten Staates entwickelte sich eine derartige Armenpflege mehr und mehr und damit war auch das Bedürfnis zur Beschaffung ausreichender Einnahmequellen gegeben. Die Anfänge der Armensteuern reichen bis in die erste Hälfte des 16. Jahrh. zurück.
In England bildet das Armengesetz der Königin Elisabeth vom J. 1601 noch heute die rechtliche Grundlage der Armensteuern (poor rate). Die Steuer trifft den Reinertrag des Grundvermögens (Grundstücke, Häuser, Waldungen, Bergwerke u. s. w.). Die Rente, die von dem Grundstück durch Vermietung oder Verpachtung zu erzielen sein würde, abzüglich der Steuern und öffentlichen Lasten, der Unterhaltungs-, Ausbesserungs-, Versicherungskosten u. s. w., gilt als steuerpflichtiger Reinertrag. (Über den Gesamtbetrag der erhobenen Armensteuern s. Armenwesen.)
Frankreich hat nur einige indirekte Abgaben als Armensteuern, namentlich die Steuer von Theatervorstellungen und öffentlichen Lustbarkeiten, die entweder als Zuschlag von 10 Proz. auf die Eintrittspreise oder als ein Viertel der Roheinnahme erhoben wird. Auch die Grabstellenabgabe, deren Ertrag zu einem Drittel den Wohlthätigkeitsanstalten der beteiligten Gemeinde zufließt, ist hier zu nennen.
In Deutschland kommen als besondere Armensteuern ebenfalls nur gewisse indirekte Abgaben in Betracht. So fließt z. B. der Ertrag der Hundesteuer in Sachsen ganz, in Württemberg zur Hälfte der Armenkasse zu. In Sachsen werden zu gleichem Zwecke auch gewisse Besitzwechsel- und Erbschaftsabgaben erhoben. Die Hauptform der Armensteuern bilden aber die Abgaben von öffentlichen Lustbarkeiten, die in den Gemeinden erhoben werden.
In der Schweiz bestehen gewisse Nachlaß-, Wirtschafts- und Lustbarkeitssteuern für die Zwecke der Armenpflege neben den in bestimmten Kantonen erhobenen direkten Armensteuern verschiedener Art.