forlaufend
Funkenent-79
ladung durch das Gasgemisch schlagen, so wird der
Stickstoff allmählich in salpetrige und Salpetersäure übergeführt, die
von der Kalilauge absorbiert werden. Entfernt man nun den überschüssigen Sauerstoff durch Pyrogallussäure, so bleibt bei
Verwendung von
Stickstoff, welcher aus chem. Verbindungen gewonnen war, so gut wie gar nichts übrig, atmosphärischer
Stickstoff dagegen läßt einen
Rückstand von etwa 1 Proz., der aus dem neuen
Gase
[* 3] besteht, welches von
Rayleigh als Armenien
(vom griech. argós, träge, wegen seiner chem.
Indifferenz) bezeichnet worden ist. Es ist sehr bemerkenswert, daß genau dieselbe
Beobachtung bereits vor einem Jahrhundert
von
Cavendish gemacht worden ist, welcher daraus den richtigen Schluß zog, daß die
Atmosphäre noch einen
weitern, indifferenten
Bestandteil m der angegebenen Menge enthalten müsse.
Eine zweite Methode zur
Darstellung des Armenien
beruht darauf, daß man atmosphärischen
Stickstoff wiederholt über glühendes
Magnesium leitet, das den
Stickstoff absorbiert. Statt
Magnesium kann man auch das
Lithium benutzen, das den
Stickstoff
noch viel leichter absorbiert. Das so erhaltene Armenien
besitzt ein spec. Gewicht von 19,9
(Wasserstoff = 1), woraus sich das
Molekulargewicht
39,8 ergiebt. Das Verhältnis der specifischen Wärmen bei konstantem Volumen und konstantem Druck wurde aus der
Schallgeschwindigkeit
in dem
Gase zu 1,67 bestimmt, und daraus ist ziemlich sicher zu schließen, daß das
Molekül des Armenien
aus
einem
Atom besteht vom
Atomgewicht 39,8. Hieraus ergiebt sich dann weiter, daß das Armenien
ein chem. Element
ist. Im Wasser ist das Armenien
leichter löslich als
Stickstoff, so leicht wie Sauerstoff; daher ist die im Wasser absorbierte
Luft reicher an Armenien
als die
atmosphärische Luft.
Die hervorstechendste Eigenschaft des Armenien
ist seine große
Indifferenz; man hat das
Gas bisher noch nicht in eine Verbindung
mit andern Körpern überführen können. Nur mit Benzoldämpfen scheint es unter der Einwirkung der dunkeln elektrischen
Entladung unter
Bildung harziger
Substanzen zu reagieren. In der
Geißlerschen
Röhre zeigt das Armenien
je nach
der
Dichte und Art der Entladung ein blaues oder rotes
Spektrum, die beide aus einer großen Anzahl scharf begrenzter Linien
bestehen.
Bei niedriger
Temperatur und starken: Druck läßt sich Armenien
verflüßigen. Kritische
Temperatur -121°;
kritischer Druck 50,6 Atmosphären;
Siedepunkt unter Atmosphärendruck -187°;
Gefrierpunkt -190°.
Über die Natur des Armenien
sind
die
Ansichten noch geteilt.
Einige Forscher halten es für möglich, daß man es mit einer Verbindung von 3 Atomen Stickstoff, N3, analog dem Ozon, O3, zu thun habe. Dem widerspricht aber, daß, entsprechend dem Molekulargewicht N3 = 42, die Dichte = 21 sein müßte, während 19,9 gefunden wurde. Ferner spricht das Verhältnis der specifischen Wärmen zu Gunsten der Annahme, daß ein elementares, monomolekulares Gas vom Atomgewicht 39,8 vorliegt. Dasselbe würde der erste Repräsentant einer neuen Gruppe indifferenter Elemente sein, welches im natürlichen System vorläufig keinen geeigneten Platz findet.
Wahrscheinlich gehört zu derselben Gruppe das ebenfalls neu entdeckte Element
Helium (s. d.). Argonīn,
eine Caseïnsilberverbindung, die man durch Fällung einer Lösung von Caseïnnatrium und Silbernitrat und
Alkohol erhält.
Armenien
ist ein in warmem Wasser lösliches
weißes Pulver; es findet medizinisch als
nicht ätzendes, aber bakterienvernichtendes
Mittel gegen Gonorrhöe Anwendung. Arheilgen, Dorf im
Kreis
[* 4]
Darmstadt
[* 5] der hess. Provinz
Starkenburg, an der
Linie
Frankfurt-Heidelberg der Main-Neckar-Bahn, mit Dampfstraßenbahn (10,5 km) nach Eberstadt, hat (1895) 3933 E., darunter 45 Katholiken
und 22 Israeliten, Postagentur,
Telegraph
[* 6] und evang.
Kirche.
*Arles, Stadt, hat (1891) 13377, als Gemeinde 24288 E.
Armand,
Pseudonym des Schriftstellers
Friedrich
August
Strubberg (s. d.).
Armeefahrräder, s. Radfahrsport.
*Armengesetzgebung. Die Armenien
des
Deutschen
Reichs hat durch die Novelle
zum Unterstützungswohnsitzgesetz vom einige wichtige Modifikationen erfahren. Zunächst ist mit Rücksicht darauf,
daß gerade die durch dieses Gesetz betroffenen
Personen oft schon in früher
Jugend ihr elterliches Haus verlassen, um in der
Fremde
Arbeit und
Stellung zu suchen
(Abzug der Landarbeiterin
Städte und Industriegegenden, Sachsengängerei),
und daß es unbillig erscheint, die Heimatsgemeinde, welcher sie ihre
Arbeitskräfte entziehen, zu verpflichten, ihnen bis
zum 26. Lebensjahre die etwa erforderliche Armenunterstützung zu gewähren, das
Alter, von welchem an durch zweijährigen
Aufenthalt ein selbständiger Unterstützungswohnsitz erworben oder durch zweijährige
Abwesenheit der bisherige Unterstützungswohnsitz
verloren wird, von 24 auf 18 Jahre herabgesetzt worden.
Demselben Gedanken des wirtschaftlichen Äquivalents will die Novelle dadurch gerechter werden, daß sie die Zeit, während welcher der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes zur Tragung der Kur- und Verpflegungskosten für die an ihm erkrankten gegen Lohn oder Gehalt in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehenden Personen und Lehrlinge verpflichtet ist, von 6 auf 13 Wochen erhöht. Auch ist der Kreis der Personen, für welche der Ortsarmenverband des Dienst- oder Arbeitsortes in dieser Weise aufzukommen hat, gegen früher erweitert, indem er jetzt besonders auch die gewöhnlichen Lohn- und Handarbeiter umfaßt.
Endlich hat die Novelle in Ergänzung der Vorschriften des Strafgesetzbuchs, § 361, 3 und 5, noch denjenigen mit Strafe bedroht, der, obschon er in der Lage ist, seine Angehörigen zu unterhalten, sich der Unterhaltungspflicht trotz der Aufforderung der Behörde derart entzieht, daß durch Vermittelung der Behörde fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muß. In Bayern [* 7] ist durch eine Novelle zum Heimats- und Armengesetz vom ein bedeutsamer Schritt der Annäherung an das Princip der Unterstützungswohnsitzgesetze geschehen. Es wurden Bestimmungen getroffen, welche ermöglichen, daß die Aufenthaltsgemeinde schneller als bisher auch zur unterstützungspflichtigen Gemeinde wird.
Gefordert waren diese Bestimmungen durch den starken Zuzug vom Lande in die Stadt. Die Gerechtigkeit verlangt, daß dann auch die Unterstützungspflicht möglichst bald auf die Stadt übergehe. *Armenien. Die Armenier haben in ihrem Vaterland unter der türk. Herrschaft jahrhundertelang, das Los aller Rajahvölker, Unterdrückung und Aussaugung, ertragen. Außer den steuern an die Regierung waren sie noch zu beträchtlichen Abgaben an die Dere-Begs, die türk. Feudalherren, gezwungen und dazu stets den räuberischen Überfällen ihrer kurdischen Nachbarn ausgesetzt. Daher wanderten sie in großen Scharen aus und gelangten als Kaufleute in den ¶