Armeekorps
,
ein Heereskörper, welcher nach der ihm innewohnenden Gefechtskraft sowie nach seiner
Ausstattung mit
Verwaltungs-, Verpflegungs- und sonstigen Einrichtungen zu selbständigem Auftreten in allen Kriegslagen befähigt
ist, zugleich der größte Truppenverband, dessen Wirksamkeit noch von einer
Stelle aus geleitet werden kann. Während bis
zur französischen
Revolution die numerische Kleinheit der
Heere eine
Gliederung in Armeekorps
nicht notwendig machte, wurden später,
als ihre Leitung von einer einzigen
(Zentral-)
Stelle aus nicht mehr möglich schien, aus allen
Waffengattungen
zusammengesetzte Truppenkörper
(»Divisionen«) gebildet, von denen dann
Napoleon I. wiederum mehrere vereinigte und so die
heutige
Teilung starker
Heere in einzelne Armeekorps
begründete, wobei er jedoch seine
Korps je nach den Fähigkeiten der korpsführenden
Marschälle verschieden stark zusammensetzte.
Jetzt ist die dauernde
Einteilung der
Heere auch im
Frieden in Armeekorps
, gleichmäßig zu 2
Divisionen mit zugeteilten
Spezialwaffen,
in
Deutschland
[* 2] normal zu 25
Bataillonen, 24
Eskadrons, 19
Batterien oder 25,000 Mann, 3600
Pferden, 102
Geschützen mit einer Verpflegungsstärke
von rund 36,800 M., 10,250
Pf., in
Frankreich 36,300 M., 8300
Pf.,
Italien
[* 3] 31,000 M., 5940
Pf., Rußland 47,150
M., 10,500
Pf. und
Österreich
[* 4] 38,400 M., 8370 Ps. durchgeführt;
England hat eine solche
Einteilung überhaupt nicht. Die Befehligung
und die Grundaufstellung der s.
Generalkommando und
Ordre de bataille. Armeekorps
und Kavalleriedivisionen bilden die
Armeen (s. d.).
Über die Gefechtsstärke der s.
Artillerie.