Armee
(frz.). im weitern
Sinne die gesamte Landmacht eines
Staates, gleichbedeutend mit
Heer; im
engern
Sinne eine für einen bestimmten Zweck oder
Kriegsschauplatz gebildete, unter einheitlichen Oberbefehl gestellte größere
Truppenmasse, deren
Umfang und Zusammensetzung sehr verschieden sein kann. Eine Armee
wird in
Armeekorps (s. d.) gegliedert, die
wieder in Divisionen und
Brigaden zerfallen. Stellt eine Macht mehrere Armee
auf, so bezeichnet man sie am
einfachsten durch bloße Numerierung: Erste,
Zweite, Dritte Armee
, wie 1870-71 bei dem deutschen
Heere;
andere Unterscheidungen
finden statt nach der
Himmelsrichtung, wie Nord-, Ostarmee;
nach geogr. Gegenständen, wie
Alpen-, Main-,
Elb-, Rhein-, Loirearmee;
nach speciellen Zwecken, wie Invasions-, Occupations-, Observationsarmee.
Man spricht auch von
Operations-
oder Feld-, Reserve- und Besatzungsarmee.
Diejenige Armee, bei der sich der Höchstkommandierende persönlich befindet,
wird in der Regel Hauptarmee
(unter
Napoleon I. auch
Große Armee
) genannt. Die aktive Armee eines
Staates umfaßt die zur
Erfüllung
ihrer Dienstpflicht wirklich Einberufenen, im Gegensatze zu den Beurlaubten.