Armee
(franz., v. mittellat. armata, »bewaffnete Mächte«),
s. v. w. Kriegsheer, eine in
Deutschland
[* 2] erst seit dem Dreißigjährigen
Krieg übliche Bezeichnung,
die ursprünglich, wie das spanische
Armada (s. d.), sowohl für
Heer als
Marine angewendet wurde. Jetzt versteht man unter
Armee
sowohl die Landmacht eines
Staats als organisiertes Ganze im allgemeinen wie auch Teile eines
Heers,
welche einem besondern Oberbefehlshaber unterstellt sind. Man sagt also z. B. »die
preußische Armee«
und versteht darunter die Gesamtheit der preußischen Streitkräfte; für kriegerische
Operationen werden
aber aus dieser Gesamtheit mehrere Armeen
aufgestellt und dann entweder nach der Nummer als 1., 2., 3. Armee
, oder
nach dem Kriegsschauplatz (so 1866 die Elbarmee
, 1870 die Nordarmee, Maasarmee), oder nach dem Oberbefehlshaber bezeichnet.
Eine solche Armee
gliedert sich in
Armeekorps und Kavalleriedivisionen.