Armatur
(lat.), in der Kriegssprache die Gesamtheit der Schutz- und Angriffswaffen mit dem zu denselben gehörigen Lederzeug, wie Koppeln, Bandeliere, Patrontaschen etc., und die zum Auseinandernehmen und Reinigen der Waffen [* 2] erforderlichen Geräte (s. Bewaffnung). -
In der Technik die Gesamtheit der zur Vervollständigung einer Maschine [* 3] oder eines Apparats dienenden Teile, z. B. Dampfkesselarmatur (Ausrüstung, Garnitur, Montierung). -
In der Physik die den Polen eines natürlichen oder künstlichen Magnets angelegten weichen Eisenstücke, z. B. der Anker [* 4] eines Hufeisenmagnets (s. Magnetismus); [* 5] auch die Papierbelege einer Influenzmaschine (s. d.) und der drehbare Teil der elektrischen Kraftmaschinen.