Armansperg
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Joseph Ludwig, Graf von, bayr. Staatsmann, geb. zu Kötzting in Niederbayern als Sprößling einer alten, 1790 in den Grafenstand erhobenen Familie, trat 1808 in den bayrischen Staatsdienst und war 1813 und 1814 Armeekommissar beim bayrischen Heer. Nach dem ersten Frieden von Paris [* 2] ward ihm die Verwaltung der abgetretenen Departements übertragen, ebenso 1815, nachdem er inzwischen Bayern [* 3] auf dem Wiener Kongreß vertreten. Im J. 1816 wurde er Direktor und 1823 Vizepräsident der Regierung des Rheinkreises; 1825 in die Kammer gewählt, erwarb er sich durch seine Kenntnisse und seine freimütige Art zu reden großes Ansehen. Im J. 1826 wurde er von König Ludwig I. zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt, vertauschte aber bald darauf dies Portefeuille mit dem des Innern und der Finanzen.
Während seiner kurzen Verwaltung war er mit Erfolg bemüht, das bayrische Finanzwesen nach festen Regeln zu ordnen, die Lasten zu mildern und gleichmäßig zu verteilen. Seine Ersparungsmaßregeln waren allerdings mitunter unbeliebt und brachten ihm den Spottnamen »Sparmannsberg« ein. Wegen seiner Hinneigung zum Liberalismus und zu der Politik der Westmächte war er den Klerikalen verhaßt, die 1831 seine Entlassung durchsetzten. Nach kurzer Muße wurde er 1832 von der Londoner Konferenz zum Präsidenten der neu zu organisierenden Regentschaft berufen, die während der Minderjährigkeit König Ottos Griechenland [* 4] regieren und den Grund zur neuen Staatsordnung legen sollte.
Armanspergs
Wirksamkeit beschränkte sich anfangs auf das
Präsidium der
Regentschaft, dann übernahm er auch das
Finanzwesen.
Doch konnte er bei der gänzlichen Verarmung und Zerrüttung des
Landes in den
Finanzen keine großen Erfolge erzielen, zeigte
indes in den übrigen
Zweigen der
Verwaltung große Thätigkeit. Mit seinen
Kollegen
Maurer und
Abel geriet
er wegen seiner Abhängigkeit von der englischen
Diplomatie bald in Zwist und veranlaßte 1834 ihre
Abberufung; er selbst blieb
in seiner
Stellung bis zur Volljährigkeit des
Königs
Otto an welchem
Tag Armansperg
zum Staatskanzler befördert wurde.
In dieser
Eigenschaft war er
Präsident des Ministerrats und erster
Rat im
Kabinett des
Königs. Als dieser 1836 nach
Deutschland
[* 5] reiste, übertrug er Armansperg
als
Reichsverweser die
Administration des
Staats. Als solcher schaltete Armansperg
mit fast unumschränkter
Vollmacht; aber nach der Rückkehr des
Königs erhielt er seine Entlassung, worauf er im März
Griechenland verließ. Er lebte seitdem zurückgezogen auf seinem
Gut
Egg bei
Deggendorf und starb in
München.
[* 6]