Areopăgus,
Areopāg, uralter Blutgerichtshof in
Athen,
[* 2] hatte den
Namen von dem Versammlungsorte auf dem der
Akropolis
[* 3] westlich gegenüber gelegenen Hügel des
Ares
[* 4] (grch. Areios pagos). Seine
Stiftung wurde bis auf die ältesten
Zeiten
Athens
zurückgeführt; histor. Bedeutung erhielt der Areopagus
erst seit
Solon, der 594
v. Chr. die Ergänzung der Mitglieder
neu regelte und dem Areopagus
neue ausgedehnte
Rechte verlieh. Die
Stellen waren auf Lebenszeit und wurden mit den abgegangenen
Archonten
(s. d.) besetzt.
Vor den Areopagus
gehörten vorsätzlicher
Mord und Verwundung,
Vergiftung und
Brandstiftung, nebst der
Anstiftung
zu einem solchen
Verbrechen, wenn die
Absicht, einen
Menschen ums Leben zu bringen, erreicht wurde. Der
Spruch erfolgte nicht
bloß auf jurist.
Beweise hin, sondern auf
Grund der moralischen Überzeugung. Durch
Solon wurde dem Areopagus
dann zugleich eine Oberaufsicht
anvertraut über den
Kultus, die
Sitten und Religiosität im öffentlichen und häuslichen Leben und die
Sorge für die Aufrechterhaltung der Gesetze. Der Areopagus
konnte die
Beamten wegen ihrer Amtsführung zur Rechenschaft ziehen, konnte
gegen
¶
mehr
alle Beschlüsse des Rats und der Bürgergemeinde, die ihm den bestehenden Gesetzen oder dem Wohl des Staates nicht zu entsprechen
schienen, sein Veto einlegen. Im Augenblicke der Gefahr griff der Areopagus
auch eigenmächtig in die Leitung der
Staatsangelegenheiten ein, wie zur Zeit der Perserkriege. Seine Versammlungen hielt der Areopagus
unter freiem
Himmel,
[* 6] am Ende jedes Monats drei Nächte nacheinander. Als Stimmzettel dienten kleine Steine, und wenn die Stimmen gleich waren,
so nahm man an, daß Pallas zu Gunsten des Beklagten entscheide.
Weil aber der Areopagus
seiner Natur nach konservativ war, so wurde seine polit. Macht allmählich der attischen Fortschrittspartei
lästig. Unter Führung des Ephialtes und Perikles wurde daher 461-460 der in der Hauptsache wieder auf
seine ursprüngliche Bestimmung als Gerichtshof über Mord u. dgl. beschränkt. Nach dem Sturze der Dreißig Tyrannen aber erhielt
er die von Solon ihm übertragene polit. und diskretionäre Vollmacht größtenteils zurück. Noch in den röm.
Zeiten, wo er ein sehr ausgedehntes polizeiliches Oberaufsichtsrecht, auch die Aufsicht über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
führte, genoß der Areopagus
hohes Ansehen; er erlosch wahrscheinlich Ende des 1. Jahrh.
n. Chr. -
Vgl. Schömann, De Aeropago et Ephetis (Greifsw. 1833);
Philippi, Der und die Epheten (Berl. 1874);
Lange, Die Epheten und
der Areopagus
vor Solon (Lpz. 1874).