Architekt
(griech.,
Baumeister), derjenige, welcher die
Baukunst
[* 2] praktisch ausübt, indem er sowohl die
Entwürfe zu
Gebäuden fertigt, als auch deren Ausführung leitet und beaufsichtigt. Je nachdem sich der Architekt
dem
Privat- oder Staatsbauwesen widmet,
ist er
Privat- oder Staatsarchitekt.
Mit der
Entwickelung des Ingenieurbauwesens haben sich
die Aufgaben des Architekten
fast ausschließlich auf den
Hochbau mit mehr oder minder hohen Anforderungen an künstlerische
Durchbildung beschränkt.
Nur da, wo Ingenieurbauten, z. B.
Brücken,
[* 3] außer einer zweckmäßigen
Anlage und soliden
Konstruktion
auch eine ansprechende Form erhalten sollen, wird der zur Mitwirkung oder zur gemeinschaftlichen Bearbeitung des
Projekts
herangezogen. Hiernach erstrecken sich die
Studien des Architekten
über seine speziellen
Fach- und die zugehörigen Hilfsdisziplinen.
Zu
den erstern gehören die Einrichtungen und
Konstruktionen der Bauwerke des Land- und Stadtbaus mit
Einschluß ihrer
Heizungs- und Ventilationsanlagen, die Geschichte der
Monumente, die Ornamentik und
Kompositionslehre, zu den
letztern die
Natur-, mathematischen und Bauwissenschaften,
Physik,
Chemie,
Mathematik,
Mechanik und darstellende
Geometrie, praktische
Geometrie, Baumaterialienkunde und Konstruktionselemente des
Wasser-,
Brücken-, Wege- und
Eisenbahnbaus,
Bauanschläge und Bauführung.
Die theoretische
Ausbildung zu diesen Gebieten wird zur Zeit meist auf den technischen
Hochschulen erworben,
worauf der
Eintritt in die
Praxis erfolgt. Der
Staat macht diesen
Eintritt von besondern
Prüfungen (Bauführerprüfung, Baumeisterprüfung)
abhängig. Der
Eintritt in die Privatpraxis erfordert eine solche
Prüfung zunächst nicht, erfolgt aber meist auf
Grund einer
an einer technischen
Hochschule abgelegten sogen. Diplomprüfung. In außerdeutschen
Ländern ist die
Ausbildung
der Architekten
eine vorwiegend praktische, auch erstreckt sie sich bisweilen auf mehrere der
Baukunst verwandte Gebiete,
z. B. die
Malerei und
Bildhauerkunst.
[* 4]
Zur
Förderung in der fachwissenschaftlichen
Ausbildung und der
Interessen des
Faches dienen Architekt
envereine, welche mehr
oder minder streng organisiert sind. So bestehen zur Zeit 26 über ganz
Deutschland
[* 5] verteilte Architekten-
und Ingenieurvereine, welche einen
Verband
[* 6] bilden und auf jährlichen Abgeordnetenversammlungen und zweijährigen Verbandsversammlungen
Angelegenheiten ihres
Faches zur
Verhandlung und Beschlußfassung bringen, während in
Österreich,
[* 7]
England,
Amerika
[* 8] und
Frankreich
nur größere, hauptsächlich in den Metropolen domizilierte
Vereine vorhanden sind (s.
Bauwissenschaftliche Vereine).
Die Thätigkeit des Architekten
erstreckt sich meist auf die Anfertigung des
Entwurfs, des
Bauanschlags (s. d.) und auf die
Ausführung von Hochbauten, wofür nach der mehr oder minder reichen
Ausstattung derselben höhere oder niedrigere Honorarsätze
gelten, welche z. B. in
Deutschland einheitlich normiert sind.