Archidiakonus
(grch.), oberster oder Erzdiener, ein kirchlicher
Titel, welcher ursprünglich nur
den ersten Diakonus (s. d.) an einer
bischöfl.
Kirche bezeichnete. Die Archidiakonus
wurden aber schon im 5. Jahrh. Vorgesetzte
der Diakonen sowie
Gehilfen und
Vertreter der
Bischöfe in der
Verwaltung des
Kirchenguts und der Diöcesen, und allmählich fielen
ihnen trotz des
Widerspruchs mehrerer
Synoden mehr und mehr bischöfl. Befugnisse zu. Infolge der seit
dem 8. Jahrh. nötig gewordenen
Einteilung der bischöfl.
Bezirke (Diöcesen) in mehrere
Sprengel, deren jedem ein Archidiakonus
vorgesetzt wurde (daher Archidiakonate), wurden die Archidiakonus zu
selbständigen Kirchenbeamten mit meistens so gut wie voller bischöfl. Gewalt. Im 11. und 12. Jahrh.
standen sie als die einflußreichsten Prälaten auf dem Gipfel ihrer Macht. Dann aber wurde diese namentlich
durch die Einsetzung der Offiziale und Generalvikare wieder bedeutend zu Gunsten der
Bischöfe eingeschränkt. Im 16. Jahrh.
zog das
Tridentinische Konzil ihrer Wirksamkeit noch engere Grenzen
[* 2] und vollendete ihre Unterordnung unter die
Bischöfe. Im 18. Jahrh.
kommen sie nur noch als Würdenträger in Domkapiteln vor. Jetzt ist diese Würde in der röm.-kath.
Kirche fast überall erloschen. - In der griech.
Kirche gab es seit dem 7. Jahrh. nur einen einzigen am Kaiserhofe zu
Konstantinopel.
[* 3] In der
bischöfl.
Kirche Englands sind die Archidiakonus
noch jetzt die
Stellvertreter der
Bischöfe in der
Beaufsichtigung
ihrer
Sprengel. In der prot.
Kirche führen öfter die zweiten Geistlichen an
Kirchen mit mehrern Predigern den
Titel Archidiakonus.