Archidiakonus
(griech.), seit dem 5.
Jahrhundert
Amtstitel der Vorgesetzten der
Diakonen und
Gehilfen der
Bischöfe bei
Verwaltung des
Kirchengutes und Handhabung der
Jurisdiktion. Als die größere
Ausdehnung
[* 2] der
Bistümer eine
Einteilung derselben
in
Sprengel (Archidiakonate
) nötig machte, wurde einem jeden derselben ein Archidiakonus
mit weitgehender Amtsgewalt
vorgesetzt. Infolge der Tridentiner Beschlüsse nahmen die
Bischöfe die den Archidiakonen
überlassenen
Vorrechte wieder
an sich, und es traten seit dem 16. Jahrh. an ihre
Stelle die bischöflichen
Generalvikare. In der lutherischen
Kirche ist der
Titel Archidiakonus
stellenweise für den ersten
Diakon an Stadtkirchen beibehalten. In der anglikanischen
Kirche ist der
Archidiakonus
als Vorsteher eines
Sprengels mit eigner
Gerichtsbarkeit beibehalten. In der griechischen
Kirche ging die
Würde ein.