Archiater
(grch. archiatros, d. i. Oberarzt), in der röm. Kaiserzeit seit Nero Titel der kaiserl. Leibärzte (archiatri palatini) und der sog. Staatsärzte (archiatri populares).
Von den letztern gab es in jeder größern Stadt eine bestimmte, vom Staate besoldete Anzahl, denen die Verpflichtung oblag, Unterricht in der Medizin zu erteilen, die jungen Kandidaten zu prüfen und die Praxis der ausgebildeten Ärzte zu kontrollieren.
Unbemittelte Kranke mußten sie unentgeltlich behandeln.
Aus Archiater
ist das deutsche Wort
Arzt entstanden.