Arbeitsrat.
In Frankreich werden verschiedene Interessenkreise durch besondere gesetzliche Organe vertreten, welche nicht allein Gutachten abgeben, sondern einen wahrnehmbaren Einfluß auf Verwaltung und Gesetzgebung ausüben, wie der Conseil supérieur du commerce et de l'industrie und der Conseil supérieur de l'agriculture. Es wurde nun neuerdings als eine Forderung der Gerechtigkeit bezeichnet, daß auch zur Pflege der Interessen der Arbeiter eine derartige Vertretung im Ministerium des Innern geschaffen werde.
Durch
Dekret vom ist denn auch ein oberster Arbeitsrat
ins
Leben gerufen worden. Derselbe besteht aus 50 Mitgliedern, welche
durch
Dekret auf
Antrag des
Ministers für
Handel und
Industrie ernannt und den Mitgliedern der Deputiertenkammer,
aus der
Reihe von
Industriellen, Arbeitern, Mitgliedern der Syndikatskammern der Unternehmer, der Arbeiterassociationen, der
korporativen
Gruppen, der gewerblichen
Schiedsgerichte
(Conseils des prud'hommes) entnommen und überhaupt unter den Männern,
die in wirtschaftlichen und sozialen
Fragen hervorragend bewandert sind, ausgewählt werden.
Außerdem sind noch 10 im
Gesetz näher bezeichnete höhere Beamte ständige Mitglieder. Der Arbeitsrat
versammelt
sich je nach Einberufung des
Ministers für die von dem letztern bestimmte Zeitdauer. Der
Minister kann auch eine permanente
Kommission bilden, welche aus dem
Schoß des obersten Arbeitsrats
entnommen wird. Der
Rat kann mit Zustimmung des
Ministers
Enqueten
einleiten und alle
Personen vernehmen, die er für geeignet hält, ihn über die ihm unterbreiteten
Fragen
aufzuklären. In Arbeiterkreisen findet die neue Einrichtung aus dem
Grunde keine Billigung, weil der Arbeitsrat
mehr Unternehmer
als
Arbeiter unter seinen Mitgliedern zähle, mithin als Vertretung der letztern nicht zu betrachten sei.