forlaufend
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neuerdings in weitern
Kreisen das Ziel verfolgt werde, den Arbeitsnac
hweis zur
Aufgabe öffentlicher Veranstal- tung der Gemeinden zu machen;
wünschenswert wäre es, wenn wenigstens in allen
Städten von mehr als 10000 Einwohnern öffentliche
Arbeits- nachweisbureaus
ins Leben träten. Durch den wei- tern
Erlaß vom wurden sodann statist.
Erhebungen über den
Stand der
Arbeitsvermitte- lung in
Preußen
[* 3] veranlaßt, deren Resultate im Jahrgang 1896 der «Zeitschrift des
königlich preuß.
Statistischen
Bureaus» publiziert erscheinen.
Nach dem
Stande vom ergaben sich danach in
Preußen 734 Arbeitsnac
hweis- anstalten bei
Innungen, 30 bei
Gewerbe- oder
Fa- brikantenvereinen, 16 bei landwirtschaftlichen Ver- einen, 60 bei aus Stellengebern und Stellenfuchern
bestehenden sog. Gemischten
Vereinen, 297 bei
Ar- beitervereinen (hinsichtlich welcher jedoch die Er- hebung sehr unvollständig
ausgefallen ist), 74 bei kath., 146 bei evang. und 21 bei sonstigen
religiösen
Vereinen, 143 bei gemeinnützigen und wohlthätigen
Vereinen, ferner 92 Anstalten, unterhalten durch
Gemeinde- und Polizeibehörden, 105 durch
Kreis- oder Provinzialverbände (zumeist Naturalverpfte- gungsstationen), 18 Privatherbergen
mit und 5216 gewerbsmäßige Gesindevermieter und
Stellen- vermittler.
Soweit eine
Erhebung durchgeführt werden konnte, was durchaus nicht bei allen den genannten Arbeitsnac
hweisanstalten der
Fall war, ergiebt sich für 1894 das folgende
Bild: Stellen-Stellen- Vermittelte Hs" ^?" n^" bleuen- bleuen-
nermntei Art der Vermittelung gesuche
Angebote
Stellen Bei der gewerbsmäßigen Ver- mittelung
Vei der nicht gewerbsmäßigen
Vermittelung 535 020 682 961 481358 331206 282832 206515 In
Württemberg
[* 4] erscheint dem königl. Sta- tistischen Landesamte
durch das Ministerium des Innern eine fortlaufende Arbeitsvermittelungssta- tistik übertragen. 1895 waren daselbst bereits
in 7 Gemeinden
Arbeitsämter (Arbeitsnac
hweis- stellen) in Thätigkeit, nämlich in
Eßlingen
[* 5] und
Heil- bronn seit 1894, in
Cannstatt,
Ulm,
[* 6] Navensburg,
Stuttgart
[* 7] und
Göppingen
[* 8] seit verschiedenen Zeit- punkten des 1.1895. Durch
Telephon und wöchent-
lich zweimaligen Austausch der nicht besetzten
Stellen, der auf Staatskosten erfolgt, stehen sie miteinander in enger Verbindung.
Im 1.1895 wurden nun bei diesen
Stellen verzeichnet: 28163 Gesuche um Zu- weisung von
Arbeitern (davon 12 599 mit und 10490 ohne
Erfolg, die übrigen unerledigt) und 41033 An- gebote von
Arbeitskraft (darunter 12 645 mit Er- folg, 21878 ohne Erfolg, die
übrigen unerledigt);
die
Darstellung der wirklichen Vermittelungen wird sich jedoch aanz genau erst später
geben lassen. In
Sachsen
[* 9] hatte das Ministerium des Innern mit dem
Erlaß vom das königl.
Statistische
Bureau zu Mitteilungen
über die in
Sachsen vorhandenen Arbeitsnac
hweisstellen aufge- fordert.
Über die infolge dieser
Aufforderung em- geleiteten
Erhebungen wird in der «Zeitfchrift des königlich sächs.
Statistischen
Bureaus», Jahrgang 1894, berichtet. In 217 von 301 Ortschaften mit mehr als 2000 Einwohnern bestand danach 1894 angeblich
keinerlei Arbeitsnac
hweis
In den übrigen gab es 47 Arbeitsnac
hweisstellen primitivster Art in den von
Innungen oder gemeinnützigen
Vereinen
unabhän- gigen Herbergen, 145 Arbeitsnac
hweisstellen, unter- balten von
Innungen, Fachvereinen und sonstigen
Korporationen, und
gegen 40
Stellen anderer Art. In
Österreich
[* 10] ist eine geringe Organisation und große Zersplitterung des
Arbeitsnachweis
wahrzunehmen.
Den
Innungen (Gewerbegenossenschaften, s. d.) ist zwar durch das Gesetz die Pflege
der
Arbeitsvermittelung zugewiesen; thatsächlich wird diese aber nur von einer Minorität geübt und sind die Veranstaltungen
zum großen
Teile sehr mangelhaft. Der kommunale Arbeitsnachweis
fehlt soviel wie gänzlich; in
Wien
[* 11] besteht aller-
dings seit 1888 ein städtisches Lehrstellennachweis- amt, jedoch mit geringem Verkehr. Unter den Ver- einen, die sich der
Arbeitsvermittelung widmen, ragt der
Verein für
Arbeitsvermittelung zu
Wien hervor.
Daneben befassen sich noch mit dem Arbeitsnachweis
namentlich
kaufmännische Vereine, Arbeitervereine, gemein- nützige
Gesellschaften, konzessionspflichtige Dienst- vermittler, die Naturalverpflegsstationen u. s. w.
Das Abgeordnetenhaus faßte 1894 eine Resolution, in welcher die Regierung zu
Erhebungen und zeit- gemäßen
Reformen auf dem
Gebiete der
Arbeits- vermittelung aufgefordert wurde, und derzeit wird die Einleitung zur Feststellung des
Standes, der Art
und der Leistungen der bestehenden
Arbeits- vermittelungsinstitute getroffen (vgl. Zeitschrift
«Austria»,
1896). In der
Schweiz
[* 12] ist der kommunale Arbeitsnachweis
bereits ziemlich eingebürgert, fo in St.
Gallen (seit 1887), Basel
[* 13] (1889), Bern
[* 14] (1891) u. s. w.
In Bern
ist seit 1893 mit der Arbeitsnachwcisstelle eine Versiche- rungsanstalt gegen Arbeitslosigkeit verbunden.
Häufig ist vorgeschrieben, daß der Arbeitsnachweis
bei
Arbeiter- ausständen seine Thätigkeit in
Beziehung auf das
beteiligte
Gewerbe einstelle. 1895 hat der Kantons- rat von Genf
[* 15] beschlossen, auf Kosten der Stadt eine
Arbeitsbörse für die Zwecke
der Arbeitsvcrmitte- lung zu errichten, die unter der Leitung von durch die Regierung Ernannten und von
Vertretern der 11 Sektionen
des Gewerbegerichts stehen soll; der
Name ist, wie das Nachfolgende zeigt, franz. Schö- pfungen entlehnt.
In
Frankreich begegnet die Frage des Arbeitsnachweis
be- sonderm Interesse.
Die Stellenvermittelung gab nämlich dort schon seit langem
Anlaß zu Beschwer- den auf feiten der
Arbeiterschaft, insbefondere
jene der gewerbsmäßigen Dienstvermittler, denen man die Einbebung von oft drückend hohen Gebühren,
parteiische Handhabung des Geschäfts zu Gunsten der
Arbeitgeber, Umtriebe zur Herbeiführung eines künstlichen Stellenwechsels
u. dgl. vorwirft. Ein 1848 zu
Paris
[* 16] gemachter Versuch, die private
Stel- lenvermittelung zu ersetzen durch kommunale oder in
den
Händen der
Arbeiterschaft befindliche
Arbeits- nachweisbureaus, scheiterte ;dieRegelung der Dienst- vermittelungsgcschäfte
durch das Dekret vom welches unter anderm die Konzes- sionspflichtigkeit derselben und ihre
Unterwerfung unter durch die Gemeinden zu erlassende Bestim- mungen über den Betrieb und die einzuhebenden
Ge- bühren festsetzte,
schnitt die Klagen nicht ab. Auch in neuester Zeit machte man Versuche mit dem un- entgeltlichen kommunalen Arbeitsnachweis
, so
in
Paris seit 1887. Eine radikale
Reform sollten die
Arbeitsbörsen bewirken. Die Idee derselben geht auf den liberalen Ökonomisten
Molinari zurück, der seit 1843 den
Plan einer umfassenden Regelung des
Arbeits- marktcs durch die Gründung von
Arbeitsbörsen
ver- trat, welche
Angebot und
Nachfrage konzentrieren, den Arbeitsbedingungen volle Publizität verleihen
¶
Zentralämter,
s. Zentralbehörden. ^[= (Zentralämter), Bezeichnung für die obersten Landesbehörden, welchen die untern Verwaltungsbehör ...]