Titel
Arbeitslohn.
Die Eigentümlichkeit der wirtschaftlichen Stellung der Arbeiter liegt darin, daß sie ihre Arbeit wie eine Ware verkaufen, indem sie, ohne Ansprüche auf das Erzeugnis, den Arbeitslohn als endgültige Abfindung und Vergütung für ihre Leistung annehmen. Der Lohn bestimmt sich unabhängig von dem Werte des Erzeugnisses nach den jeweilig bestehenden Verhältnissen des
mehr
Arbeitsmarktes durch Angebot und Nachfrage und stellt somit den Preis der Ware Arbeit dar. Gleichwohl ist die Arbeit nicht eine Ware wie jede andere. Sie ist vielmehr von allen andern dadurch wesentlich unterschieden, daß sie in einem untrennbaren Zusammenhange mit der Persönlichkeit steht. Seitdem die Arbeiter (s. d.) der Sklaverei und Leibeigenschaft entwachsen sind, ist es eine socialpolit. Notwendigkeit, Vorkehrungen zu treffen, daß die Warennatur der Arbeit die freie Persönlichkeit des Trägers der Arbeitskraft nicht schädige.
Diese Rücksichten haben dahin geführt, durch gesetzliche Bestimmungen über die Frauenarbeit (s. d.) und Kinderarbeit (s. d.), aber auch durch anderweitige Vorschriften vor allem die in Fabriken beschäftigten Arbeiter da zu schützen, wo sie als besonders schutzbedürftig sich erwiesen, sowie der Freiheit des Arbeitervertrages gewisse Grenzen zu ziehen (s. Fabrikgesetzgebung). Außerdem wurde durch Aufhebung des Koalitionsverbots (s. Streik) den Arbeitern die Möglichkeit gegeben, bei der Bemessung des Lohns der Macht des Kapitals die Macht ihrer Vereinigung entgegenzusetzen.
Wie es verschiedene Arbeiterklassen (s. Arbeiter) giebt, so giebt es auch verschiedene Lohnklassen; jede Arbeiterklasse hat ihre besondere durchschnittliche Lohnhöhe. Die unterste Grenze des Lohns findet man bei den «ungelernten» Arbeitern, den Tagelöhnern, und diese fällt in der Regel zusammen mit dem notdürftigen Unterhaltsbedarf des Arbeiters und seiner Familie. Wird dieses Existenzminimum (s. d.) nicht gewährt, so tritt allmählich eine solche Verminderung der Arbeitskräfte (durch Auswanderung und erhebliche Sterblichkeit, namentlich der Kinder) ein, daß der Lohn wegen des günstigern Verhältnisses von Angebot und Nachfrage sich hebt.
Nach dem «ehernen Lohngesetze» Ricardos (Lassalles) soll aber der Lohn sich niemals dauernd über dem Minimum erhalten können, weil durch die Vermehrung der Bevölkerung bald wieder ein vermehrtes Angebot eintrete. Indes widerspricht dieser Ansicht schon die von Ricardo zugegebene Thatsache, daß das Existenzminimum, die Lebens Haltung (standard of life) des Durchschnittsarbeiters, nicht nur in dem einen Lande höher steht als in dem andern, sondern auch in demselben Lande mit der wirtschaftlichen Entwicklung allmählich steigt.
Der organisierte Widerstand der Arbeiter und ihr natürliches Zusammengehörigkeitsgefühl gegenüber einer willkürlichen Lohnherabsetzung seitens der Unternehmer haben den Erfolg gehabt, daß die Schwankungen der Löhne nicht mehr so stark sind. Immerhin können sie aber nicht ganz verhindert werden, und der Ausstand als Waffe gegen solche Maßregeln fordert große Opfer und legt den Beteiligten oft harte Entbehrungen auf. Vor allem ist zu beachten, daß den Arbeitern, die in den gedrücktesten Verhältnissen leben, das Koalitionsrecht bisher fast nichts genützt hat. So bei den Webern und den Arbeitern und Arbeiterinnen der Konfektionsbranchen, wo die hausindustrielle Vetriebsform eine Zusammenfassung der Arbeitermasse sehr erschwert. Auch die Unternehmerverbände können leicht die Arbeitslohn ungünstig beeinflussen, da sie Aussperrungsmaßregeln für alle Betriebe eines Industriezweiges ermöglichen.
Auch die ältere engl. Lehre vom Lohnfonds ist unhaltbar. Nach derselben wäre die Zahl der beschäftigten Arbeiter und die Durchschnittshöhe des Lohns abhängig von dem für die Lohnzahlung verfügbaren Kapital in den Händen dcr Unternehmer. In Wirklichkeit aber ist die Nachfrage nach dem Produkt der Arbeit seitens der zahlungsfähigen Konsumenten das entscheidende Moment für die Ausdehnung der Produktion und die Beschäftigung von Arbeitern. Es geht hieraus hervor, daß die Unternehmer nur eine vermittelnde Rolle spielen; sie können bei genügender Organisation des Kredits stets die Verfügung über so viel Produktionsmittel erhalten, als zur Befriedigung der Konsumtionsnachfrage erforderlich ist.
Jedenfalls aber hat der Lohn auch eine obere Grenze: sie ist bestimmt durch den Wert, den die Arbeit für den Unternehmer hat. Dieser verlangt berechtigterweise Kapitalgewinn, Vergütung seiner eigenen Thätigkeit und eine Prämie für das Risiko, dem er sich durch die Abfindung der Arbeiter und die Übernahme des Produkts auf seine Rechnung ausgesetzt hat. Muß der Unternehmer eine Lohnerhöhung bewilligen, so sucht er sich durch Preissteigerung des Erzeugnisses schadlos zu halten; vermindert sich aber dadurch der Verbrauch, so wird er seinen Betrieb beschränken oder einstellen oder vielleicht ruiniert werden, die Nachfrage nach Arbeit sich also vermindern.
Diese Wendung kann in ungünstigen Zeiten schon eintreten, ehe der Lohn die Höhe erreicht hat, die man als die normale betrachten muß, bei welcher er nämlich die Selbstkosten der Arbeit deckt. Diese bestehen nicht nur in dem oben erwähnten Unterhaltsbedarf, sondern schließen auch Versicherungskosten ein für den Fall, daß der Arbeiter durch Alter, Krankheit oder Unfall erwerbsunfähig wird oder daß er mit Hinterlassung einer hilflosen Familie stirbt. Wenn in solchen Fällen die Armenpflege helfen muß, so ist das ein Beweis, daß die Industrie ihre Kosten nicht vollständig deckt.
Man hat vielfach nach dem «gerechten», nach dem «naturgemäßen» Lohn gesucht und damit die Lösung eines Problems angestrebt, welches nicht gelöst werden kann. Alle Verteilung der Güter beruht auf dem entgeltlichen Austausch derselben. Es fehlt aber ein Maßstab, an welchem und mit welchem man messen könnte, ob die thatsächlichen Preise gerechte sind oder nicht. Es ist unmöglich, den Anteil der persönlichen Leistung der einzelnen erzeugenden Kräfte an dem Gesamterzeugnis zu ermitteln.
Alle Versuche nach dieser Richtung (s. Thünen) sind erfolglos geblieben. So kann man auch nicht daran denken, durch staatliche Lohnfeststellungen den Arbeitslohn zu bestimmen. (S. Socialismus.) Wohl aber ist es Aufgabe des Staates, durch eine rationelle Socialpolitik, Gewährung des Koalitionsrechts (s. d.), Einrichtung von Einigungsämtern (s. d.) u. s. w. dahin zu wirken, daß auch die Arbeiter ihre Interessen gegenüber den kapitalkräftigen Unternehmern vertreten können.
Daß die Einigungsämter thatsächlich die Lohnbewegung beeinflussen können, hat man immer bezweifelt, und in Deutschland wandte man sich bisher bei Lohnstreitigkeiten allgemeiner Natur nicht an sie. Es ist daher bemerkenswert, daß 1895 zum erstenmal bei dem Leipziger Maurerstreik das Gewerbegericht als Einigungsamt angerufen worden ist und nach kurzer Thätigkeit den Streik beigelegt hat. Die Fabrikgesetzgebung (s. d.) beeinflußt mittelbar die Lohnhöhe (durch Verbot der Kinderarbeit u. s. w.) in einer für die Arbeiter günstigen Weise, die Arbeiterversicherung (s. d.) sichert dem Arbeiter seine Existenz auch in der Zeit, wenn seine Arbeitskraft versiegt. Alle diese Maßnahmen beeinflussen die Lohnbildung und führen die umstrittene Frage nach dem gerechten Arbeitslohn ihrer praktischen Lösung so nahe, wie es möglich ist.
mehr
Die Hauptformen des Arbeitslohn sind:
1) Naturallohn. Mit Entwicklung der Geldwirtschaft ist der Naturallohn mehr und mehr verdrängt, er kommt in der heutigen Volkswirtschaft nur noch ausnahmsweise da vor, wo die Natur des Arbeitsverhältnisses diese Lohnform besonders begünstigt (bei landwirtschaftlichen Arbeitern u. s. w.);
2) Geldlohn, d. h. Zeit- und Stück(Accord-)lohn. Bei dem letztern liegt es allerdings in der Hand des Arbeiters, sich durch erhöhte Anstrengung und Geschicklichkeit ein höheres Einkommen zu verschaffen; aber der Durchschnittslohn, welchen der Unternehmer zahlt, wird doch, auf Zeit berechnet, nicht höher sein als bei dem Zeitlohn. In der Hausindustrie wird der Stücklohn durch die Konkurrenz oft außerordentlich tief herabgedrückt, so daß der Arbeiter selbst durch 14- bis 15stündige Arbeit kaum das Notwendigste erwerben kann.
Die Arbeiterverbände sind daher im allgemeinen Gegner des Stücklohns; auch die socialistischen Parteien haben sich meist gegen diese Lohnform ausgesprochen. So hat noch im Aug. 1891 der Socialistenkongreß in Brüssel einstimmig eine Resolution gegen die Stück- und Accordarbeit angenommen. Ebenso wird die Afterunternehmung (frz. marchandage) verworfen, durch welche einzelne besonders befähigte Arbeiter sich oft emporgebracht haben. Dagegen wird seitens der Arbeiterverbände nichts eingewendet gegen den Gruppenaccord, bei welchem nicht ein Arbeiter andern gegenüber als Unternehmer auftritt, sondern eine Gruppe, ein Werk gemeinschaftlich von dem Arbeitgeber für einen Accordpreis übernimmt. Da wo die Arbeiter lediglich Zeitlohn erhalten, empfiehlt sich, um den Arbeitsfleiß zu steigern oder um eine sorgfältige Behandlung der Werkzeuge, sparsamern Verbrauch von Rohmaterial zu bewirken, die Bewilligung von Prämien. Auch die Beteiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn hat sich in einigen Unternehmungen bewährt. (S. Gewinnbeteiligung und Bonus.)
Die thatsächlich gezahlten Löhne weisen große Verschiedenheiten auf, nicht nur zwischen den verschiedenen Ländern, sondern auch innerhalb ein und desselben Landes und Erwerbszweiges. Da es an genügend zuverlässigen lohnstatist. Erhebungen fehlt, kann keine internationale Lohnstatistik gegeben werden. Genauere Angaben liegen aber für Deutschland vor über die Löhne von sog. Tagelöhnern, also über die niedrigsten Löhne. Nach den Schmitzschen Übersichten beträgt der durchschnittliche Tagelohn für weibliche Personen fast zwei Drittel des durchschnittlichen Tagelohns für männliche Personen.
Der höchste Satz für erwachsene männliche Arbeiter beziffert sich in Deutschland auf 300 Pf. in Bremerhaven und Lehe-Geestemünde, und auf 270 Pf. im Stadtkreis Kiel, der niedrigste Satz im Reg.-Bez. Posen, Kreis Schildberg, 75 Pf., und im Reg.-Bez. Breslau, Kreis Militsch, Kreis Polnisch-Wartenberg und Kreis Münsterberg 80 Pf., ebenso im Reg.-Bez. Oppeln, Kreis Rosenberg und Lublinitz. Die Ursachen dieser großen Differenzen in den Tagelöhnen sind nur zum Teil in der Verschiedenheit der Preise der unentbehrlichsten Lebensmittel zu suchen. Andere Umstände beeinflussen den Tagelohn in höherm Maße, so das Verhältnis von Angebot und Nachfrage von und nach Arbeitskräften, die natürliche Fruchtbarkeit des Bodens, die Nachbarschaft einer viele Arbeitskräfte erfordernden Industrie, die Entwicklung der Verkehrsmittel u. s. w.
Litteratur. Ricardo, Principles of political economy and taxation, Kap. 5 (Lond. 1817 u. ö.);
K. Marx, Das Kapital, Bd. 1 (3. Aufl., Hamb. 1883);
Lassalle, Offenes Antwortschreiben an das Centralkomitee u. s. w. (Zür. 1863);
ders., Arbeiterprogramm (1863);
ders., Arbeiterlesebuch (Frankf. a. M. 1863);
Alb. Lange, Die Arbeiterfrage (4. Aufl., Winterth. 1879);
Knies, Geld und Kredit (2 Abteil., Berl. ebd. 1875);
Knapp, Zur Prüfung der Untersuchungen Thünens (1865);
L. Brentano, über Thünens naturgemäßen Lohn und Zinsfuß im isolierten Staate (Gött. 1867);
ders., Die Lehre von den Lohnsteigerungen (in den «Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik», Bd. 16, Jena 1871);
ders., Über das Verhältnis von und Arbeitszeit zur Arbeitsleistung (Lpz. 1875);
Menger, Das Recht auf den vollen Arbeitsertrag (Stuttg. 1886);
Röster, Zur Kritik der Lehre vom Arbeitslohn (Erlangen 1861);
von Wieser, Der natürliche Wert (Wien 1889);
V. Böhmert, Gewinnbeteiligung (2 Bde., Lpz. 1878); J. Schmitz, Übersicht der für die sämtlichen deutschen Bundesstaaten in Gemäßheit des §. 8 des Reichsgesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter vom festgestellten ortsüblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter (2. Aufl., Neuwied 1888).