Arbeitsdienst.
Aus der Vorstellung der Arbeitspflicht herausgewachsene Regelung allgem. Arbeitsverhältnisse etwa in der Kriegswirtschaft. Meist mit Aufhebung der Freizügigkeit und der freien Arbeitswahl verbunden. Von den faschist. und bolschewist. Staaten zur Erhöhung des Arbeitsangebots und im Dienste der ⟶ Planwirtschaft verwendet.