Arbeitsdienst.
Aus der Vorstellung der Arbeitspflicht herausgewachsene Regelung allgemeiner Arbeitsverhältnisse etwa in der Kriegswirtschaft. Meist mit Aufhebung der Freizügigkeit und der freien Arbeitswahl verbunden. Von den faschistischen und bolschewistischen Staaten zur Erhöhung des Arbeitsangebots und im Dienste der ⟶ Planwirtschaft verwendet.