nach dem Vorschlag von Schönberg (1871) besondere staatliche Organe für solche Arbeiterverhältnisse,
die den Gegenstand der Arbeiterfrage bilden, insbesondere zur Feststellung und Kontrolle derselben, zur Durchführung der Arbeiterschutzgesetzgebung
und zur Erfüllung der der Staatsgewalt in dieser Frage obliegenden Verwaltungsaufgaben. Schönbergs Arbeitsämter sind eine erweiterte
Organisation der Fabrikinspektoren (s. d.).
Vgl. G. Schönberg, Arbeitsämter. Eine Aufgabe des Deutschen Reichs (Berl.
1871).
Ähnliche Organe wie jene Arbeitsämter sind die seit 1869 in Nordamerika gegründeten arbeitsstatistischen Büreaus (bureaux of statistics
of labor). Die Aufgabe derselben ist: statistische Erhebungen über die
mehr
Verhältnisse der Arbeit, insbesondere über die Lage der arbeitenden Klassen, anzustellen, über ihre Erhebungen regelmäßige
Berichte zu erstatten und die Staatsgewalt in ihrer sozialpolitischen Aufgabe, das Los jener Klassen zu verbessern, namentlich
auch durch Anregung und Vorbereitung legislatorischer Maßregeln zu unterstützen. Solche Büreaus existieren in Massachusetts
(seit 1869), Maine (1872), Pennsylvanien (1872), Ohio (1877), New Jersey (1877), Illinois (1879), Missouri
(1879), Michigan (1883), Kalifornien (1883), New York (1883), und 1884 ist die Errichtung eines solchen auch seitens der Union
beschlossen worden.
Vgl. über diese Büreaus W. Cave Tait, Die Arbeiterschutzgesetzgebung in den Vereinigten Staaten (Tübing.
1884).
Anstalten zur Pflege der Statistik ver Arbeiterverhältnisse, nicht zu verwechseln mit den seit einiger
Zeit in mehrern deutschen Städten unter derselben Bezeichnung begründeten Arbeitsnachweisungsbureaus (s. d.). Sie wollen
Massenbeobachtungen über die gesamte Lage des Arbeiterstandes nach verschiedenen Richtungen, in socialer,
ethischer, materieller, geistiger Beziehung anstellen, um Material für eine richtige Beurteilung der Zustände in der Arbeiterbevölkerung
zu sammeln.
Sie suchen im einzelnen zu erforschen die Zahl der in den verschiedenen Unternehmungen beschäftigten Arbeiterkategorien
(männliche, weibliche, verheiratete, ledige, Kinder), die Arbeitszeit (ihre Dauer am Tage, Sonntags-, Nachtarbeit, Pausen),
die Lohnverhältnisse (Höhe und Art, Schwankungen, Verbesserungen des Systems, wie Tantieme und Gewinnbeteiligung),
die Wohnungszustände, das Familienleben (Zahl der Kinder, Sterblichkeit, Erziehung, Hauswirtschaft) u. dgl. m. Die Vielseitigkeit
erfordert, daß der Staat die Errichtung solcher Ämter in die Hand nehmen muß; er zunächst bedarf des von denselben gesammelten
Materials für die socialpolit.
Gesetzgebung. Auch kann er allein die Arbeitsämter mit der erforderlichen Machtstellung zum Eindringen
in die bezüglichen Verhältnisse versehen. Sie sind zuerst in den Vereinigten Staaten von Amerika und zwar in Massachusetts
1869, hiernach in andern Staaten ins Leben getreten. Außerdem ist seit 1884 in Washington bei dem Departement des Innern ein
Arbeitsamt für die ganze Union errichtet worden, welches durch Gesetz vom 13. Juni 1888 in ein selbständiges Arbeitsdepartement
verwandelt wurde.
In der Schweiz besteht seit 1887 das Arbeitssekretariat als Organ des in dem genannten Jahre neu gegründeten Arbeiterbundes,
der alle Arbeitervereine ohne Unterschied der Richtung zur gemeinsamen Vertretung der wirtschaftlichen
Interessen der Arbeiterklasse vereinigt. Die Regierung hat demselben eine jährliche Unterstützung von 10000 Frs. bewilligt.
In England ist seit 1893 im Handelsministerium eine besondere Abteilung (Labour Department) mit einem Arbeitskommissar an der
Spitze der Arbeitsstatistik gewidmet und giebt eine eigene Zeitschrift («Labour
Gazette») in Monatsheften heraus. Frankreich hat ebenfalls seit 1893 ein Office du travail, das seit 1894 allmonatlich
ein «Bulletin» veröffentlicht. In Osterreich wurde 1894 dem Abgeordnetenhaus ein Entwurf zur Errichtung eines arbeitsstatist.
Amtes vorgelegt. In Deutschland besteht seit 1892 eine Reichskommission für Arbeiterstatik (s. d.). -
Vgl. Schönberg, Arbeitsämter
(Berl. 1871);
Scherrer, Das schweiz.
mehr
Arbeitersekretariat (St. Gallen 1888); W. Cave Tait, Die Arbeiterschutzgesetzgebung in den Vereinigten Staaten (Tüb. 1884);
Die Organisation der arbeitsstatist. Ämter in den Vereinigten Staaten (in Brauns «Archiv für sociale Gesetzgebung und Statistik»,
Jahrg. 1, 1889); Joachim, Institute für Arbeitsstatistik in den Vereinigten Staaten von Amerika, England und der Schweiz (Wien
1890).