Arbeitsämter
,
nach dem
Vorschlag von
Schönberg (1871) besondere staatliche
Organe für solche Arbeiterverhältnisse,
die den Gegenstand der
Arbeiterfrage bilden, insbesondere zur Feststellung und
Kontrolle derselben, zur
Durchführung der
Arbeiterschutzgesetzgebung
und zur Erfüllung der der
Staatsgewalt in dieser
Frage obliegenden Verwaltungsaufgaben.
Schönbergs Arbeitsämter
sind eine erweiterte
Organisation der Fabrikinspektoren (s. d.).
Vgl. G.
Schönberg, Arbeitsämter.
Eine Aufgabe des
Deutschen
Reichs (Berl.
1871).
Ähnliche
Organe wie jene Arbeitsämter
sind die seit 1869 in
Nordamerika
[* 2] gegründeten arbeitsstatistischen
Büreaus (bureaux of statistics
of labor). Die Aufgabe derselben ist: statistische
Erhebungen über die
¶
mehr
Verhältnisse der Arbeit, insbesondere über die Lage der arbeitenden Klassen, anzustellen, über ihre Erhebungen regelmäßige Berichte zu erstatten und die Staatsgewalt in ihrer sozialpolitischen Aufgabe, das Los jener Klassen zu verbessern, namentlich auch durch Anregung und Vorbereitung legislatorischer Maßregeln zu unterstützen. Solche Büreaus existieren in Massachusetts (seit 1869), Maine (1872), Pennsylvanien (1872), Ohio (1877), New Jersey (1877), Illinois (1879), Missouri (1879), Michigan (1883), Kalifornien (1883), New York (1883), und 1884 ist die Errichtung eines solchen auch seitens der Union beschlossen worden.
Vgl. über diese Büreaus W. Cave Tait, Die Arbeiterschutzgesetzgebung in den Vereinigten Staaten [* 4] (Tübing. 1884).