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billigen Baustellen oder Darleihung von billigen Baugeldern. Stadtgemeinden haben auch in Konstanz
[* 3] und
Ulm
[* 4] selber billige
Wohnungen erbaut und in Lahr
[* 5] und Offenburg
[* 6] i. B. den Invaliditäts- und Altersversicherungsanstalten
gegenüber eine ähnliche Vermittlerrolle eingenommen, wie
sie der kommunale Kreisverband von Merzig in der Rheinprovinz
[* 7] mit
Glück durchgeführt hat. Dieser baut, nachdem er einen Grundstock, der zur Erbauung von Arbeiterwo
hnungen auf dem
armen Hunsrück von einem Wohlthäter gestiftet war, durch ein mit 3 ½ Proz. zu verzinsendes
und mit 2 ½ Proz. zu tilgendes Baukapital ergänzt hatte, auf
Antrag einzelne Häuschen, die ins Eigentum der Antragsteller
übergehen, und erhält für seine Baukostenforderung eine erste
Hypothek auf Grundstück und Haus.
Bis Ende 1895 waren 38
Neu- und Umbauten von Arbeiterwo
hnungen ausgeführt, deren geringste
Baukosten sich auf rund 1700 M. belaufen haben.
Von dem im
Kreise
[* 8] angesessenen Großindustriellen von Boch zu Mettlach wurden
Wohnhäuser
[* 9] errichtet, deren kleinste mit einem
Wohnraum, Küche und
Keller sogar nur 1000 bis 1400 M. gekostet haben. Nach einer andern
Richtung hin können
jedoch mehr oder minder alle
Städte die Erbauung von Arbeiterwo
hnungen fördern, nachdem der Zusammenhang zwischen der Wohnungsfrage und
dem
Bebauungsplan klar erkannt ist. (Vgl. hierüber die Verhandlungen des
Deutschen
Vereins für öffentliche Gesundheitspflege,
die 1894 zu
Magdeburg
[* 10] stattgefunden haben.) Es kommt darauf an, für Häuser mit kleinen Wohnungen geeignete
Bauplätze zu schaffen, die zur Vermeidung von Hinterwohnungen nicht zu tief sein dürfen.
Ein braunschweigisches Gesetz vom regelt die Unterbringung von Arbeitern in sog. Arbeiterkasernen vom Standpunkte der Anforderungen öffentlicher Gesundheit und Sittlichkeit. Der preußische Staat hat 1895 zur Erbauung von Wohnungen für Arbeiter in staatlichen Betrieben und gering besoldete Staatsbeamte, wie zu Baudarlehen für diesen Zweck 5 Mill. M. zur Verfügung gestellt. Auf dem in Deutschland [* 11] meist festgehaltenen Grundsatze der Selbsthilfe beruhen auch die TTTTT in Nordamerika, [* 12] deren es nach dem neuesten Bericht 5838 mit über300 Mill. Doll. Kapital giebt und die ihren Mitgliedern den Erwerb von Eigenhäusern ermöglichen.
Dem gegenüber sucht man in
Österreich
[* 13] durch ein Gesetz vom den
Bau von gesunden und billigen Arbeiterwo
hnungen durch besondere
Steuerfreiheiten zu fördern.
Neue Arbeiterwo
hnungen sollen nach Vollendung 24 Jahre lang frei sein von
Hauszinssteuer,
von der 5prozentigen Einkommensteuer, die sonst Neubauten zu entrichten haben, und steuerfrei bezüglich der auf den betreffenden
Gebäuden lastenden Schulden. Erbauer müssen sein Gemeinden, gemeinnützige
Vereine und Anstalten, Arbeitergenossenschaften
mit der
Beschränkung auf ihre Mitglieder,
Arbeitgeber, die für ihre
Arbeiter Arbeiterwo
hnungen einrichten.
Die Arbeiterwohnungen
dürfen nicht, auch nicht bezüglich des Fußbodens, unter dem Straßenniveau
liegen und müssen eine bestimmte Minimal- und Maximalgröße einhalten, ferner zu einem gesetzlich begrenzten Mietpreis
(je nach der Einwohnerzahl im Orte 0,80 bis 1,75
Fl. für den Kubikmeter) abgegeben werden. Die Geltung des neuen Gesetzes
in den einzelnen Kronländern ist davon abhängig, daß dort den Arbeiterwohnungen
für die Zeit
ihrer staatlichen
Steuerfreiheit
Befreiung von
Landes- und Bezirkszuschlägen und Ermäßigung der Gemeindezuschläge zu den
Staatssteuern, von welchen die
Arbeiterwohnungen
befreit sind, gewährt werden.
Gerade diese Zuschläge verhinderten bisher die Erbauung von Arbeiterwohnungen.
Das niederösterr. Gesetz vom ist
in der
Steuerfreiheit über die Anforderungen des staatlichen Gesetzes sogar noch hinausgegangen. In
Frankreich
gewährt der
Staat nach dem Gesetze vom (Loi relative aux habitations ouvrières) an Gesellschaften, die den
Bau
kleiner Wohnungen betreiben, die Zuwendung billiger Baugelder, die
Befreiung von allen Gebühren und der Einkommensteuer,
und, falls das
Kapital eines Gesellschafters unter 2000
Frs. bleibt, auch diesem
Befreiung von der Einkommensteuer,
ferner Stempelfreiheit und unentgeltliche
Ausfertigung der Urkunden, ratenweise Abzahlung der Umsatzsteuer, endlich fünfjährige
Steuerfreiheit für jedes von einer derartigen Gesellschaft erbaute Haus, wenn der Nutzungs- oder Mietwert gewisse Grenzen,
[* 14] die nach der Einwohnerzahl der Gemeinden festgesetzt sind, nicht überschreitet.
Zur Überwachung der Gesellschaften ist ein besonderer Conseil supérieur eingesetzt. In England ist den größern Gemeinden
ein Enteignungsrecht für ungesunde Wohnungen gegen die Verpflichtung, den frei gewordenen Raum ganz oder teilweise zu Arbeiterwohnungen
zu
benutzen, eingeräumt
(Torrens
Act von 1868 mit Novellen von 1879, 1882 und 1885;
Cross
Act von 1875, 1879,
1885). Allein die Gemeinden machen von dem
Recht kaum Gebrauch, teils weil in den Gemeindebehörden meist die Interessen der
Hausbesitzer vertreten sind, teils weil die Durchführung der Enteignungen und Neubauten die Steuerzahler oft zu stark belasten
würde.
Dagegen wird von der gesetzlichen Bestimmung (Gesetz von 1866) viel Gebrauch gemacht, daß für Arbeiterwohnungen
an
Behörden, Gesellschaften und Private Darlehen aus öffentlichen (staatlichen)
Mitteln bei einer Rückzahlungsfrist von 40 Jahren
zu 4 Proz. (bei kürzern Fristen seit neuerer Zeit 3 1/8 Proz.) gewährt
werden. Ein neues Baugenossenschaftsgesetz hat 1894 eine
Wendung zum
Bessern herbeigeführt. Die
Baugenossenschaften bezwecken,
Arbeiter zu Ersparnissen anzuregen und Vorschüsse für sie auszuwirken, mittels deren sie Eigentümer
ihrer Bebauungen werden können.
Jedoch waren dieselben unter der bisherigen Gesetzgebung so schlecht beaufsichtigt, daß mehrere fallieren konnten, wodurch viele Arbeiter ihrer jahrelangen Ersparnisse verlustig gingen. In Zukunft hat jede unter die neue Akte fallende Genossenschaft in ihrem Jahresabschluß anzugeben, welche Beträge auf Hypotheken ausstehen, und muß der Registerführer auf Ersuchen von 10 Mitgliedern einer solchen Genossenschaft einen Bücherrevisor oder Versicherungstechniker mit der Revision der Bücher und der Berichterstattung über das Ergebnis der Revision beauftragen. In London [* 15] speciell hat eine neue Bauordnung einen wesentlichen Fortschritt für gesundheitlicheres und menschenwürdigeres Bauen, insbesondere der großen Wohnkasernen, die dem Arbeiter Unterkunft bieten, bewirkt. Einem eigentümlichen Gedanken huldigt man in Petersburg. [* 16] Dort hat nämlich die Stadtärztin, eine Frau D. Pokrowskaja, in einer Sitzung des Vereins für Volksgesundheitspflege nachgewiesen, unter welchen ungünstigen hygieinischen Bedingungen die Arbeiter, deren Zahl stark in die Höhe geht, wohnen. Dem abzuhelfen, will man Häuser errichten, wo die einzelnen Wohnungen nach bestimmter Zeit Eigentum der Mieter werden, und somit ¶