Arbeiterwo
hnungen.
Nach einem neuen belgischen
Gesetz über Arbeiterwo
hnungen wird in jedem
Kreis
[* 2] mindestens Ein
^[richtig : ein]
Ausschuß eingesetzt, dessen Mitglieder auf drei Jahre teils von der Zentralregierung, teils von dem ständigen
Ausschuß des Provinzialrats ernannt werden mit der Aufgabe, die
Anlage von Arbeiterwo
hnungen zu fördern und die Überlassung derselben gegen
jährliche Abzahlungen zu vermitteln, die Wohnungsverhältnisse der arbeitenden
Klassen fortlaufend zu
untersuchen, den Sparsinn und die Beteiligung bei
Hilfskassen anzuregen, für
Ordnung, Reinlichkeit und Sparsinn
Preise auszuschreiben,
den Behörden Maßregeln vorzuschlagen, über seine Wirksamkeit dem
Minister für
Gewerbe jährlich
Bericht zu erstatten, bei
Massenenteignungen in den von den arbeitenden
Klassen bewohnten Stadtvierteln ein
Gutachten über den Verkauf
der freigelegten
Plätze abzugeben. Die
Ausschüsse erhalten insofern beschränkte zivilrechtliche Persönlichkeit, als sie
Geschenke an beweglichem
Gut und Zuschüsse der Behörden annehmen dürfen. Die königliche Spar- und Alterskasse ist ermächtigt,
nach eingeholtem
Gutachten der
Ausschüsse zu gunsten der
Anlage und des Ankaufs von Arbeiterwo
hnungen
Gelder auszuleihen
unter den vom Finanzminister zu genehmigenden
¶
mehr
Bedingungen und sich zu diesem Zwecke gemäß den durch königlichen Ersatz festzustellenden Bestimmungen mittels Lebensversicherung
zu decken. Auch die Provinzen, Gemeinden und öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten sind befugt, für die Anlage von Arbeiterwo
hnungen Geschenke
anzunehmen. Arbeiterwo
hnungen, welche, mit Ausnahme eines kleinen Grundstücks (45 Ar), den einzigen Besitz der Familie ausmachen, sind je
nach dem Katastralwert und der Ortsbevölkerung der Besteuerung nicht unterworfen. Aktiengesellschaften und Baugenossenschaften
zur Anlage von Arbeiterwohnungen
können sich unter gewissen Bedingungen die Eigenschaften der gewöhnlichen zivilrechtlichen Persönlichkeit
wahren. Das Gesetz gewährt diesen Gesellschaften und Genossenschaften sowie überhaupt für den Besitzwechsel etc. von Arbeiterwohnungen
eine
Reihe verschiedener Steuerbefreiungen. - Zur Litteratur: Trüdinger, Die Arbeiterwohnungsfrage (Jena
[* 4] 1888).