Arbeitersc
hutzkonferenz,
Die auf die
Initiative des
Deutschen
Kaisers Wilhelms II. hin vom 15. bis in
Berlin
[* 3] versammelte
Internationale Arbeitersc
hutzkonferenz wurde
beschickt vom
Deutschen
Reich,
Österreich-Ungarn,
[* 4]
Frankreich,
Großbritannien,
[* 5]
Italien,
[* 6]
Belgien,
[* 7]
Dänemark,
[* 8]
Schweden
[* 9] und
Norwegen,
Schweiz
[* 10] und
Portugal.
[* 11] Ihr Ziel war, eine einheitliche «Regelung der
Arbeit in den gewerblichen
Anlagen und
Bergwerken» der beteiligten
Staaten auf dem Wege der staatlichen Gesetzgebung herbeizuführen.
Die fast ausnahmslos mit Einstimmigkeit von der Arbeitersc
hutzkonferenz angenommenen
Beschlüsse erstreckten sich auf: Verbot der
Arbeit von
Kindern
unter 14, im
Süden unter 12 Jahren und Verbot der Frauenarbeit zur Nachtzeit in
Bergwerken, Regelung der
Sonntagsarbeit
in der
Weise, daß wöchentlich ein Ruhetag, wenn irgendmöglich der
Sonntag gesichert werde, Festsetzung der «Altersgrenze
für
Kinderarbeit auf 12, im
Süden 10 Jahre,
Beschränkung der Maximalarbeitszeit für
Kinder unter 14 Jahren auf 6
Stunden täglich,
Verbot der
Arbeit für
Kinder und jugendliche
Arbeiter (zwischen 14 und 16 Jahren) an
Sonntagen und zur Nachtzeit,
Beschränkung der Arbeitszeit für jugendliche
Arbeiter auf 10
Stunden täglich, endlich Verbot der Nachtarbeit für Frauen
und
Beschränkung der Frauenarbeit auf 11
Stunden. -
Vgl.
Protokolle der
Internationalen Arbeitersc
hutzkonferenz (Lpz. 1890).