Arbeiterab
teilungen,
Abteilungen von Militärpflichtigen, die sich durch
Selbstverstümmelung zum aktiven
Dienst untauglich
gemacht haben, aber
arbeitsfähig sind, oder die, mit zeitiger Untersagung der Ausübung der bürgerlichen
Ehrenrechte bestraft,
im vierten Pflichtjahr noch unter dieser
Strafe stehen, endlich von
Soldaten zweiter
Klasse, bei welchen sich
Disziplinarstrafen
fruchtlos erwiesen haben, letztere auf
Anordnung des
Generalkommandos. Arbeiterab
teilungen bestehen zu
Stettin,
[* 2]
Koblenz,
[* 3]
Königsberg
[* 4] und für
Bayern
[* 5] in
Ingolstadt.
[* 6]