in
England die vielbestrittene gesetzliche
Anerkennung des dem
Staat angeblich zustehenden
Rechts, das
Vermögen der anglikanischen
Kirche in dem fast ganz katholischen
Irland, statt bloß zu einer geradezu verschwenderischenAusstattung
der geistlichen
Stellen, zu andern das Landeswohl fördernden
Zwecken, besonders auch zu gunsten der sehr dürftig ausgestatteten
katholischen
Kirche und der katholischen
Schulen, verwenden zu dürfen. Zuerst 1833 durch
Althorp beantragt, 1834 durch den
RadikalenWard erneut, ist die Appropriationsklausel ein Gegenstand steten
Kampfes zwischen
Whigs und
Tories geblieben, bis endlich
durch die von dem
MinisteriumGladstone 1869 zur
Annahme gebrachte
Bill über Aufhebung der irischen Staatskirche auch die
Frage
der Appropriationsklausel erledigt worden ist.
die Bestimmung in der irischen Kirchenbill von 1833, wonach dem Staate das Recht zugestanden
wurde, über die Renten der (anglikan.) Staatskirche in dem fast ganz kath. Irland auch zu außerkirchlichen,
z. B. Schul- und Unterrichtszwecken zu verfügen.
Sie kam infolge Widerspruchs der hochkirchlichen Partei nach heftigen parlamentarischen
Kämpfen 1838 zu Falle.
Mit der Entstaatlichung der irischen Kirche ward die ganze Streitfrage aus der Welt geschafft.