Apports
(frz., spr. appóhr), bei der Gründung von Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien diejenigen Einlagen, welche nicht in barem Gelde, sondern in Anlagen oder sonstigen Vermögensgegenständen, wie Fabriken, bestehenden Geschäften u. s. w., bestehen und ganz oder teilweise gegen Gewährung von Aktien geleistet werden.