Appoint
(frz., appŏäng; ital. appunto) heißt im
Wechselverkehr eigentlich derjenige Wechsel, welcher eine gewisse Schuld vollkommen ausgleicht oder eine gewisse
Summe
voll macht.
Wenn z. B. A 1542 M. von B zu fordern hat und diese Forderung von B durch Einsendung zweier
Wechsel bezahlt wird, von denen der eine auf 1290 M., der andere aber auf 342 M. lautet, so ist der letztere
im wahren
Sinne des Wortes ein Appoint.
Dem entsprechend sagt man, daß man
par appoint oder per appunto remittiere (Wechsel sende)
oder trassiere (Wechsel ausstelle), wenn man genau den Saldo oder Rest durch eine Forderung (oder
Rechnung)
übermacht oder durch Wechselausstellung erhebt. In der neuern Zeit nennt man gemeinhin jeden Wechsel ein Appoint
, auch
wenn er kein Ausgleichungs- oder Abschlußwechsel ist. Man sagt z. B., daß man ein Appoint
auf
Paris
[* 2] erhalten habe. In der letztern Bedeutung entspricht der
Ausdruck den Worten:
Brief, Papier, Devise (von ausländischen
Wechseln gebraucht). Allmählich hat sich der Gebrauch in diesem
Sinne auch auf andere Gelddokumente, namentlich Papiergeld
und
¶
1. Trommelwaschmaschine.
3. Walzenwalke. [* 4]
4. Centrifugal-Trockenmaschine.
5. Kurbelwalke.
6. Spannrahmen und Trockenmaschine. ¶
1. Dreicylinder-Trockenmaschine.
2. Dampftrockenmaschine.
3. Rauhmaschine. [* 6]
4. Gassengmaschine.
5. Dreiwelliger Kalander. [* 7]
6. Stampfkalander. ¶
mehr
Verkehrsobligationen, übertragen. Man sagt z. B., daß das deutsche Reichspapiergeld (die
Reichskassenscheine, in Appoint
(Abschnitten) zu 5,20 und 50 M. bestehe, die Noten irgend einer Bank in Appoint
zu 100 M., die Staatspapiere
einer gewissen Kategorie in Appoint
(Abschnitten, Obligationen) zu 1000 und 5000 M.