Appoint
(franz., spr. -pŏäng; ital.
Appunto), im Wechselverkehr Benennung eines
Wechsels, durch welchen mit einem oder mehreren andern zusammen
eine
Forderung vollkommen ausgeglichen wird. Es habe z. B. A an B 354 Mk.
zu fordern, und diese
Forderung werde von B durch Einsendung zweier
Wechsel befriedigt, von denen der eine auf 300, der andre
auf 54 Mk. lautet, so ist der letztere ein Appoint
, insofern durch sein
Hinzukommen die
Schuld auf den
Punkt (à point) ausgeglichen wird. In diesem
Sinn heißt par appoint
oder per appunto
remittieren
(Wechsel senden) oder trassieren
(Wechsel ausstellen) s. v. w. den Saldo oder Rest einer
Forderung übermachen oder durch Wechselausstellung
erheben.
Übrigens versteht man unter Appoint
auch wohl jeden Teil einer Wechselsendung
(Rimesse) oder einen
Wechsel
überhaupt. Auch wird der
Ausdruck auf die auf verschiedene Beträge lautenden Schuldverschreibungen einer
Anleihe
übertragen.
So werden
Obligationen in Appoints
zu 100, 500, 1000 Mk. etc. ausgestellt.
Auch
Papiergeld,
Banknoten werden in Appoints
zu 5, 10, 20, 100 Mk. etc.
ausgegeben. Wenn auf
Kurszetteln bei der
Notiz eines
Papiers zu lesen ist »kl.--«, so heißt dieses, daß kleine Appoints
(Stücke) fehlen.
Falsch wird der
Ausdruck oft in Bekanntmachungen von Kreditgesellschaften angewandt, welche näher angegebene
»Appoints«
ihrer
Obligationen als ausgelost und rückzahlbar bezeichnen; unter den Appoints
sind hier nur
die betreffenden einzelnen Nummern zu verstehen. Appoint
ieren, ausgleichen, sich vergleichen; Rechnungen mit den
Handelsbüchern
vergleichen; besolden.