(franz., spr. -pŏäng; ital.
Appunto), im Wechselverkehr Benennung eines
Wechsels, durch welchen mit einem oder mehreren andern zusammen
eine
Forderung vollkommen ausgeglichen wird. Es habe z. B. A an B 354 Mk.
zu fordern, und diese
Forderung werde von B durch Einsendung zweier
Wechsel befriedigt, von denen der eine auf 300, der andre
auf 54 Mk. lautet, so ist der letztere ein Appoint, insofern durch sein
Hinzukommen die
Schuld auf den
Punkt (à point) ausgeglichen wird. In diesem
Sinn heißt par appoint oder per appunto remittieren
(Wechsel senden) oder trassieren
(Wechsel ausstellen) s. v. w. den Saldo oder Rest einer
Forderung übermachen oder durch Wechselausstellung
erheben.
Übrigens versteht man unter Appoint auch wohl jeden Teil einer Wechselsendung
(Rimesse) oder einen
Wechsel
überhaupt. Auch wird der
Ausdruck auf die auf verschiedene Beträge lautenden Schuldverschreibungen einer
Anleiheübertragen.
So werden
Obligationen in Appoints zu 100, 500, 1000 Mk. etc. ausgestellt.
Auch
Papiergeld,
Banknoten werden in Appoints zu 5, 10, 20, 100 Mk. etc.
ausgegeben. Wenn auf
Kurszetteln bei der
Notiz eines
Papiers zu lesen ist »kl.--«, so heißt dieses, daß kleine Appoints
(Stücke) fehlen.
Falsch wird der
Ausdruck oft in Bekanntmachungen von Kreditgesellschaften angewandt, welche näher angegebene
»Appoints« ihrer
Obligationen als ausgelost und rückzahlbar bezeichnen; unter den Appoints sind hier nur
die betreffenden einzelnen Nummern zu verstehen. Appointieren, ausgleichen, sich vergleichen; Rechnungen mit den
Handelsbüchern
vergleichen; besolden.
(frz., appŏäng; ital. appunto) heißt im
Wechselverkehr eigentlich derjenige Wechsel, welcher eine gewisse Schuld vollkommen ausgleicht oder eine gewisse Summevoll macht.
Wenn z. B. A 1542 M. von B zu fordern hat und diese Forderung von B durch Einsendung zweier
Wechsel bezahlt wird, von denen der eine auf 1290 M., der andere aber auf 342 M. lautet, so ist der letztere
im wahren Sinne des Wortes ein Appoint. Dem entsprechend sagt man, daß man par appoint oder per appunto remittiere (Wechsel sende)
oder trassiere (Wechsel ausstelle), wenn man genau den Saldo oder Rest durch eine Forderung (oder Rechnung)
übermacht oder durch Wechselausstellung erhebt. In der neuern Zeit nennt man gemeinhin jeden Wechsel ein Appoint, auch
wenn er kein Ausgleichungs- oder Abschlußwechsel ist. Man sagt z. B., daß man ein Appoint auf
Paris
[* 3] erhalten habe. In der letztern Bedeutung entspricht der Ausdruck den Worten: Brief, Papier, Devise (von ausländischen
Wechseln gebraucht). Allmählich hat sich der Gebrauch in diesem Sinne auch auf andere Gelddokumente, namentlich Papiergeld
und
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Verkehrsobligationen, übertragen. Man sagt z. B., daß das deutsche Reichspapiergeld (die
Reichskassenscheine, in Appoint (Abschnitten) zu 5,20 und 50 M. bestehe, die Noten irgend einer Bank in Appoint zu 100 M., die Staatspapiere
einer gewissen Kategorie in Appoint (Abschnitten, Obligationen) zu 1000 und 5000 M.