Applaus
(lat.), »Beifallsklatschen«, auch Beifallsruf und Beifall überhaupt, besonders der Zuschauer im Theater. [* 2] Letzterer fand schon bei den Römern statt und hatte hier seine Stufen und besondern Regeln. Er wurde bald durch Wehen mit den Zipfeln der Toga [* 3] gegeben, wofür Kaiser Aurelian das Schwingen mit Zeugstreifen einführte, die er zu diesem Zweck unter das Volk austeilen ließ; bald schnellte man den Mittelfinger an den Daumen, bald schlug man mit den flachen, bald mit den hohlen Händen gegeneinander.
Auch erkaufter Applaus
kam schon in
Rom
[* 4] so häufig wie jetzt vor (vgl.
Böttiger, Über das
Applaudieren im
Theater bei den Alten,
Leipz. 1822). In der ältern christlichen
Kirche rief und klatschte das
Volk oft dem
Prediger Beifall zu.
Gegenwärtig ist das
Applaudieren in der ganzen zivilisierten
Welt
Sitte. Man macht mit
Recht dafür geltend, daß dergleichen
Beifallsäußerungen einerseits die Sicherheit des Produzierenden erhöhen und sein
Vermögen steigern, anderseits aber auch
das
Publikum ausgezeichneten Leistungen gegenüber durch ein unabweisliches
Bedürfnis zu solchen Äußerungen seines Wohlwollens
getrieben wird. Gleichwohl muß damit
Maß gehalten werden, denn der
Mißbrauch derselben wirkt ebenso nachteilig, wie ihr
richtiger
Gebrauch förderlich sein kann. Das moderne Virtuosentum in
Oper und
Schauspiel hat durch widerrechtliche
Spekulation
auf den Applaus
diesen neuerdings diskreditiert, so daß selbst von schauspielerischer Seite in
Deutschland
[* 5] eine gegen den
Applaus
gerichtete
Bewegung eintrat. Vgl.
Claqueurs.