Apperzeption
(lat.), im Gegensatz zu Perzeption, welches die einfache Wahrnehmung bezeichnet, die Wahrnehmung der Wahrnehmung, d. h. die Aufnahme und Aneignung einer neuentstandenen durch eine schon vorhandene Vorstellung oder ganze Vorstellungsgruppe, welche dann die apperzipierende, im Gegensatz zu jener, der apperzipierten, genannt wird. Ist die Vorstellung, von welcher die Aneignung ausgeht, die des eignen Selbst, d. h. die sogen. Ichvorstellung, so bedeutet Apperzipiert werden einer Vorstellung oder überhaupt eines innern Vorgangs auch soviel wie: dem Ich zum Bewußtsein kommen.
Sind nun, wie dies bei
Geisteskrankheiten der
Fall sein kann, zweierlei
Ichvorstellungen vorhanden, die des gesunden und
des gestörten
Bewußtseins, die in den lichten und kranken Zwischenräumen miteinander abwechseln, so kann es geschehen,
daß jede derselben ihren eignen
Kreis
[* 3] von ihr apperzipierter
Vorstellungen besitzt, die den
Inhalt ihres abgesonderten
Selbstbewußtseins
ausmachen und jenem der andern unzugänglich und unbewußt bleiben. Apperzeption
wird daher häufig für
Selbstbewußtsein gebraucht,
wo dann die
Identität der Apperzeption
mit jener des
Selbstbewußtseins gleichbedeutend ist.
Letztere bezeichnet
Kant auch als reine oder transcendentale Apperzeption
und setzt
sie der empirischen Apperzeption
als der einfachen
Wahrnehmung des Gegenstands,
welche, wie
oben bemerkt, eigentlich bloße
Perzeption ist, entgegen. Apperzipieren, mit
Bewußtsein wahrnehmen.