Appellatio
nsgerichte
oder Appellhöfe (in Preußen [* 2] bis 1849 auch Oberlandesgerichte genannt), bis zu dem am erfolgten Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom die Gerichte der zweiten Instanz.
Appellationsgerichte
30 Wörter, 229 Zeichen
Appellationsgerichte
oder Appellhöfe (in Preußen [* 2] bis 1849 auch Oberlandesgerichte genannt), bis zu dem am erfolgten Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes vom die Gerichte der zweiten Instanz.