Appellabel
nennt man ein Erkenntnis dann, wenn dasselbe mit dem Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Appellation angefochten werden kann.
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19 Wörter, 140 Zeichen
Appellabel
nennt man ein Erkenntnis dann, wenn dasselbe mit dem Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Appellation angefochten werden kann.