Appellabel
nennt man ein Erkenntnis dann, wenn dasselbe mit dem Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Appellation angefochten werden kann.
19 Wörter, 140 Zeichen
nennt man ein Erkenntnis dann, wenn dasselbe mit dem Rechtsmittel der Berufung (s. d.) oder Appellation angefochten werden kann.