Appell
(lat.), das Versammeln von
Truppen zur Befehlsausgabe, Entgegennahme von Meldungen, Bitten,
Revision von Kleidern,
Pferden etc. Das Zusammenrufen geschieht in der
Regel durch das
Signal »A.!« Auch versteht man unter Appell
die
Gewandtheit der
Truppen in rascher Auffassung und präziser Ausführung von Befehlen. - In der
Fechtkunst
[* 2] ist Appell
ein lebhafter
Tritt mit dem rechten
Fuß, mit oder ohne
Ausfall, der beim
Unterricht zum
Beweis dient, daß der
Schüler
im
Gleichgewicht
[* 3] steht und leichte
Haltung hat, d. h. zum
Ausfall bereit ist.
Beim Kontrafechten gehört der Appell
zu den
Finten,
indem man dem Gegner dadurch
Anlaß zu fehlerhaften
Bewegungen geben will; besonders gern wird derselbe von den
Franzosen geübt.