Appel
(Recours) comme d'abus (spr. appel
lkomm dabbüh), die in der franz.
Rechtspraxis seit alters übliche Bezeichnung für eine
Beschwerde, durch welche im alten
Rechte Übergriffe der geistlichen
Gerichte in die weltliche Gerichtsbarkeit bei den Parlamenten verfolgt wurden und welche im geltenden
Recht
(Art. 18 der organischen
Artikel) Privaten und der
Staatsgewalt gegeben ist, um bei dem
Staatsrat Abhilfe gegen den
Mißbrauch
der geistlichen Gewalt zu erlangen. In Elsaß-Lothringen
[* 2] entscheidet nach §. 9 des Gesetzes vom an
Stelle des
Staatsrates der
Bundesrat.