Appórt!
(franz.), »bring her!«, Befehl für Hunde. ^[= # (Canis L., hierzu Tafel I [Hunderassen] und II [Jagdhunde]), Raubtiergattung aus der Familie ...] [* 3]
Appórt!
109 Wörter, 891 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Appórt!
(franz.), »bring her!«, Befehl für Hunde. ^[= # (Canis L., hierzu Tafel I [Hunderassen] und II [Jagdhunde]), Raubtiergattung aus der Familie ...] [* 3]
Apport
(franz., »Zugebrachtes«)
nennt man die nicht in barem
Geld bestehende Einlage, welche Mitglieder von
Aktiengesellschaften und
Kommanditgesellschaften
auf
Aktien in das Gesellschaftsvermögen machen. Um zu verhüten, daß etwa durch die
Gründer einer
Aktiengesellschaft
derartige Einlagen zu allzu hohem
Preis eingebracht werden, sind im deutschen
Handelsgesetzbuch bestimmte Vorsichtsmaßregeln
getroffen, welche insbesondere darauf abzielen, daß eine möglichst große Zahl von
Aktionären zur Preisbestimmung und Übernahme
ihre Zustimmung geben muß. L'apport
de pièces,
Hinterlegung gewisser
Dokumente vor
Gericht;
Acte d'apport
,
die Bescheinigung hierüber; les apports
, das Eingebrachte der Ehefrau.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Appórt
(frz., «bring her»),
Befehl für den Hund. Apportieren, herbeibringen (insbesondere vom dressierten Hunde gesagt).