Apostolische
Konstitutionen
und
Kanones, Aufzeichnungen der für apostolisch
gehaltenen kirchlichen Ordnungen in der
Form apostolischer
Vorschriften. Dahin gehören die Bestimmungen über Rangverhältnisse,
Rechte und Obliegenheiten der Kleriker,
ihre
Wahl und
Weihe, über kirchliche Festzeiten, Fasten, Gebete und Gottesdienstordnung, über die
Verwaltung
der
Taufe und des
Abendmahls, über die
Katechumenen,
Witwen, Waisen und Märtyrer u. s. w.
Alle diese
Anordnungen gehen auf die
Traditionen der ältesten
Kirche zurück, wurden aber im Laufe der Zeit vielfach umgestaltet und erweitert.
Die gewöhnliche, unter dem Namen «Constitutiones apostolicae» verbreitete, der Sage nach von Clemens Romanus herrührende Sammlung ist in acht Bücher eingeteilt; sie besteht aus drei selbständigen Sammlungen, von denen die erste das erste bis sechste, die zweite das siebente, die dritte in einem sehr verderbten Texte überlieferte das achte Buch umfaßt. Ähnliche Sammlungen sind in kopt., äthiop. und syr. Sprache [* 2] erhalten. Der Grundstamm ist jetzt in der sog. Didache (s. d.) wieder entdeckt. Sie liegt dem siebenten Buche vielfach wörtlich zu Grunde. Die größere griech. Sammlung (Buch 1-6) ist Bearbeitung der sog. «Didaskalia der Apostel», welche wahrscheinlich in einer syr. Übersetzung (hg. von Lagarde, Lpz. 1854) noch erhalten ist und aus dem 3. Jahrh. stammt.
Ihre gegenwärtige Gestalt können wenigstens die griech. Konstitutionen
nicht
vor der Mitte des 5. Jahrh. erhalten haben.
Die
«Canones apostolici» fassen die Bestimmungen der Kirchenordnung in kurzen
Sätzen zusammen. Von der jetzigen Sammlung sind
die ersten 50, namentlich unter Zugrundelegung der in der
Kirche von
Antiochia gültigen Verordnungen,
um die Mitte des 5. Jahrh. entstanden und wurden Ende des 5. oder 6. Jahrh.
von Dionysius Exiguus ins
Lateinische
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übersetzt und mit afrik. Kanones und Verordnungen röm. Bischöfe vermehrt. Diese Sammlung bildet die erste Grundlage des kanonischen
Rechts der röm. Kirche. In der griech. Kirche kamen zu den 50 von den Abendländern allein anerkannten Kanones im 6. Jahrh.
noch 35 andere hinzu; diese 85 Kanones wurden vom Concilium Trullanum (K92) im Gegensatze zu dem abendländ.
Gebrauche bestätigt. Wieder anders wurden die Kanones der ältern syr., alexandrin. und abessin. Kirche gezählt. Eine neue
Ausgabe der griech. Konstitutionen
veranstaltete de Lagarde (Lpz.
1862j. -
Vgl. Drey, Neue Untersuchungen über die Konstitutionen
und Kanones der Apostel (Tüb. 1832);
Bunsen, Hippolytus und seine Zeit (2 Bde., Lpz. 1852-53), und die neuere Litteratur unter Didache.