Apostoli
(jurist.), s. Apostel.
Apostoli
4 Wörter, 32 Zeichen
Apostoli
(jurist.), s. Apostel.
(griech., »Gesandte, Sendboten«),
im allgemeinen im Neuen Testament alle diejenigen, welche irgendwie ausgesendet wurden, um das Evangelium zu verkündigen; im engern Sinn die zwölf Jünger, welche Jesus aus dem großen Kreise [* 3] seiner Anhänger auswählte und aussandte, anfangs unter die Juden (Matth. 10, 5. 6), zuletzt »in alle Welt« (Matth. 28, 19. 20), um durch ihre Predigt die neue Gemeinde zu stiften. Die Namen derselben gibt uns das Neue Testament in vier sogen. Apostelkatalogen (Matth. 10, 2-4;. Markus 3, 16-19; Lukas 6, 14-16; Apostelgeschichte 1, 13); sie heißen: Simon Petrus, Andreas, Jakobus, Johannes, Philippus, Bartholomäus, Thomas, Matthäus, Jakobus Alphäi Sohn, Lebbäus, Simon, Judas Ischariot.
Die Namen stimmen in den vier Verzeichnissen nicht völlig überein; doch wird in der Regel angenommen, daß Bartholomäus dieselbe Person ist mit Nathanael, Matthäus mit Levi, Lebbäus mit Thaddäus oder Judas Jakobi (d. h. des Jakobus Sohn). Die erste Stelle nehmen die beiden Brüderpaare ein, Petrus und Andreas und die Zebedaiden Jakobus und Johannes. An der Spitze erscheint in allen Katalogen Simon Petrus, der zuerst Berufene und ständige Wortführer seiner Mitapostel.
Mit ihm bilden die beiden Zebedaiden den engern Kreis [* 4] der Vertrauten Jesu. Im allgemeinen waren die Apostel Männer aus dem Gewerbstand, ohne Gelehrsamkeit, aber von hervorstechender religiöser Empfänglichkeit und Hingebung. Die zwölf Apostel bilden gleichsam die Mustergemeinde, die Jesus heranbildete, einen Kreis, in welchem die neuen religiösen und sittlichen Grundsätze sich verwirklichten und auch der Besitz für gemeinsam galt, während Jesus zu ihnen in dem Verhältnis eines Familienvaters steht.
Einen besondern Unterricht empfingen sie nicht, waren aber zugegen, wenn er das Volk lehrte oder die Gegner widerlegte; auch überzeugte er sich, wenn sie allein waren, ob sie das Gehörte richtig gefaßt hätten, und gestattete Fragen behufs nähern Verständnisses. Schon während seiner galiläischen Thätigkeit wurden sie zu einer kurzen Missionswanderung ausgesendet, von deren Wirkung und Erfolg aber in den Evangelien nichts weiter erwähnt wird. Erst allmählich reifte in ihnen, und wieder in Petrus zuerst, der Glaube an die Messianität ihres Meisters, die sie freilich in mehr populärer Weise auffaßten, wodurch sie ihm bis zuletzt manche Enttäuschung bereitet haben.
Mit dem Pfingsttag beginnt ihre eigentliche Wirksamkeit, als an die Stelle der Niedergeschlagenheit, in die sie der Tod Jesu
versetzt hatte, eine volle Glaubenszuversicht getreten war. Aber von den meisten Aposteln, ihrer fernern
Wirksamkeit und ihren Schicksalen schweigt die biblische Erzählung, und die sie betreffenden apokryphischen Überlieferungen
haben keinen geschichtlichen Wert. Nach diesen sollen die Apostel die Erde als Missionsgebiet unter sich verteilt haben, dann zur
Missionsarbeit ausgezogen und
fast sämtlich als Märtyrer gestorben sein. Die Zwölfzahl der Apostel läßt
noch die Beziehung ihrer nächsten Bestimmung auf die zwölf Stämme Israels erkennen. Nach dem Ausscheiden des Judas Ischariot
war es ihre erste Sorge, die Stelle durch Matthias zu ersetzen. - Als Amt oder Würde hat die Kirche den Namen Apostel nicht fortgeführt,
nur als Rechtsnachfolger des Petrus nennt der römische Stuhl sich apostolisch.
Dagegen haben die Irvingianer
das Apostelamt in den zwölf Vorstehern ihrer Gemeinschaft erneuert. - Apostel eines Landes wird auch in späterer Zeit der Begründer
des christlichen Glaubens in einem Land genannt, so: Avila von Andalusien), Gregor von Armenien), Frumentius
der Äthiopier), Bonifacius der Deutschen), Augustinus der Engländer), Kilian der Franken), Willibrord der Friesen), Eliot der Indianer),
St. Patrick (Apostel Irlands), Ansgar (Apostel des Nordens), Adalbert von Prag
[* 5] und Bruno der Preußen),
[* 6] Columbanus der Schotten), Eligius von
Seeland), Cyrillus und Methodius der Slawen).
(Apostoli
, Literae dimissoriae) nannte man früher im Zivilprozeß die Einsendungsberichte des Unterrichters
an den Oberrichter bei eingewendeter Appellation gegen das Erkenntnis der untern Instanz.
Man unterschied dabei zwischen Apostoli
dimissoriales, wenn der Richter sich darin für Zulässigkeit der Appellation, refutatorii, wenn er sich dagegen erklärte,
und referentiales, wenn er sie dem Ermessen des höhern Richters anheimstellte.