Aposteldekret,
der auf dem Apostelkonzil (s. d.) gefaßte Beschluß, wonach die Heidenchristen von der Beobachtung des jüd. Gesetzes frei sein sollten, falls sie sich von gewissen besondern Anstößigkeiten (Genuß von Opferfleisch, Blut, Ersticktem und gesetzlich unerlaubten Ehen) fernhielten. Paulus erwähnt in
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seinen Briefen nichts davon. Das Aposteldekret drückt daher zwar die Anschauungsweise der ältern Apostel aus, welche die Heidenchristen nie als Proselyten (s. d.) betrachteten, aber als Verordnung des «Apostelkonzils» kann es ebensowenig erlassen als von Paulus nach Antiochien überbracht worden sein.