Aposteldekret
,
der auf dem Apostelkonzil (s. d.) gefaßte Beschluß, wonach die Heidenchristen von der Beobachtung des jüd. Gesetzes frei sein sollten, falls sie sich von gewissen besondern Anstößigkeiten (Genuß von Opferfleisch, Blut, Ersticktem und gesetzlich unerlaubten Ehen) fernhielten. Paulus erwähnt in ¶
mehr
seinen Briefen nichts davon. Das Aposteldekret
drückt daher zwar die Anschauungsweise der ältern Apostel aus, welche die Heidenchristen
nie als Proselyten (s. d.) betrachteten, aber als Verordnung des «Apostelkonzils» kann es ebensowenig erlassen als von Paulus
nach Antiochien überbracht worden sein.