Anwerben
für fremden Militärdienst ohne Erlaubnis der Regierung wird nach dem deutschen (§ 141) und ebenso nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 92) als ein Vergehen gegen die Militärhoheit bestraft.
Das Anwerben
für
eine feindliche Macht während des
Kriegs fällt nach dem deutschen
Strafgesetzbuch (§ 80, 90, Abschn. 3) unter den
Begriff
des
Landesverrats.