Anwalt
(Prokurator,
Sachwalter, als Beauftragter einer
Person, die selbst fremdes
Interesse vertritt, auch
Aktor und als
Beauftragter einer öffentlich anerkannten
Gemeinheit
Syndikus genannt), eigentlich der Stellvertreter
eines streitenden Teils bei gerichtlichen
Verhandlungen oder überhaupt vor einer Behörde. Den
Gegensatz dazu bildet eigentlich
der
Advokat, d. h. derjenige, welcher nicht anstatt, sondern neben einer
Partei auftritt. Heutzutage wird jedoch dieser Unterschied
nicht mehr aufrecht erhalten; man gebraucht die
Ausdrücke Anwalt
und
Advokat als gleichbedeutend und faßt
beide
Funktionen unter der Thätigkeit und der Bezeichnung des
Rechtsanwalts (s. d.) zusammen.