Antragsdelikt.
Strafbare Handlungen, die einzig auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden (z. B. Ehebruch).
Antragsdelikt
13 Wörter, 111 Zeichen
Antragsdelikt.
Strafbare Handlungen, die einzig auf Antrag des Geschädigten verfolgt werden (z. B. Ehebruch).