Antrag
,
im Rechtsleben und im öffentlichen Leben überhaupt die an eine Behörde oder sonstige öffentliche Stelle gerichtete formelle Aufforderung, nach bestimmter Richtung hin eine speziell bezeichnete Thätigkeit eintreten zu lassen. Dergleichen Anträge werden entweder mündlich gestellt, so z. B. in einer Gerichtsverhandlung von seiten des Staatsanwalts oder des Verteidigers des Angeschuldigten, oder in einer Repräsentativversammlung von den Mitgliedern der betreffenden Körperschaft; oder sie werden schriftlich in besondern Eingaben und Gesuchen eingereicht.
Die Begründung des Antrags
kann entweder so geschehen, daß in erster
Linie der Antrag
gestellt und dann
dessen Begründung angefügt wird, oder so, daß zunächst das thatsächliche
Material vorgetragen, die nötigen Rechtsausführungen
beigefügt werden und endlich als logische Schlußfolgerung des Ganzen der bestimmt formulierte Antrag
(z. B.
auf
Freisprechung oder auf
Verurteilung eines Angeschuldigten) gestellt wird, wie dies namentlich in den Gerichtsverhandlungen
zu geschehen pflegt.
Über die formelle Behandlung der Anträge enthalten die
Geschäftsordnungen der parlamentarischen
Körperschaften
regelmäßig nähere Vorschriften. So muß nach der
Geschäftsordnung des deutschen
Reichstags (§ 17 ff.) jeder Antrag
, welcher
von Mitgliedern des
Hauses ausgeht, mit der Eingangsformel versehen sein: »Der
Reichstag wolle beschließen...«. Es gehören
dazu die
Unterschriften von 15 Mitgliedern. Anträge, welche einen
Gesetzentwurf enthalten, bedürfen ebenso
wie die Regierungsvorlagen einer dreimaligen Beratung.
In der ersten
Lesung sind Abänderungsanträge nicht zulässig, für die zweite Beratung sind sie ohne Unterstützung gestattet,
während ein
Abänderungsantrag für die dritte
Lesung von 30 Mitgliedern unterstützt sein muß. Anträge, welche keine
Gesetzentwürfe
enthalten, bedürfen einer nur einmaligen Beratung und
Abstimmung. Abänderungsanträge hierbei bedürfen
der Unterstützung von 30 Mitgliedern. Ein Antrag
auf Vertagung oder auf
Schluß der
Debatte bedarf ebenfalls der Unterstützung
durch 30 Mitglieder.