(engl., spr. änntirénn-) hieß eine soziale und
zugleich politische
Fraktion im
StaatNew York.
Seiner Zeit hatte nämlich die Niederländisch-Westindische
Kompanie Länderstrecken
am
Hudson denen unter ihren Mitgliedern unentgeltlich überlassen, welche innerhalb einer gewissen
Frist
eine bestimmte Zahl (50) Ansiedler dorthin zu ziehen vermöchten. Diese letztern wurden trotz der
Gesetze von 1779 und 1785 durch
Fronabgaben etc. hart gedrückt. Die Unzufriedenheit darüber aber führte endlich 1839 zur
Bildung einer förmlichen
Partei von Antirenters welche bald zu
Gewalt und
Aufruhr fortschritt. Als die Behörden
dagegen einschritten, verfolgten die Antirenters ihre
Ziele auf dem Weg politischer Parteiagitation und erreichten in der That die
Beseitigung der meisten ihrer
Beschwerden.
(spr. ännti-) wurden diejenigen Ansiedler im Staate Neuyork
[* 2] genannt, welche die in den Hudsonstromländern
noch vorhandenen Überreste des von der Niederländisch-Westindischen Compagnie eingeführten Lehnswesens bekämpften, seit 1838 sich
in Vereinen (Anti-rent-associations) organisierten und viele Gewaltthaten gegen die Rentner verübten.
Später bildeten sie sich zu einer polit. Partei aus, deren Thätigkeit es gelang, die meisten von dem Lehnsverhältnisse
noch übrigen Härten wesentlich zu mildern. Seit 1847 verschwand die Agitation mehr und mehr, wenn auch die Landlords sich
nur mit Widerwillen der Entscheidung der Gerichtshöfe fügten. Nur im Juli 1869 führte das rücksichtslose
Auftreten der erstern im County Rensselaer aufs neue zu Feindseligkeiten zwischen ihnen und den Pächtern. -
Vgl. E. P. Cheyney,
The Anti-Rent Agitation in the State of New York (Philad. 1887).