Antinomie
(grch.), der Widerstreit zweier Gesetze. So nannte Kant den Streit, in den
die
Vernunft mit sich selbst gerät, wenn sie die ihr wesentliche Idee des
Unbedingten auf die Welt als Ganzes anzuwenden versucht.
Alsdann gerät nämlich das Vernunftgesetz, das den
Abschluß der Reihe der
Bedingungen im
Unbedingten fordert,
in Zwiespalt mit den Gesetzen der Erfahrung, welche die Erreichbarkeit des
Unbedingten ausschließen. Läßt man außer acht,
daß die letztern Gesetze eben nur Gesetze einer uns möglichen Erfahrung, nicht der Dinge
an sich sind, so ergeben sich,
je nachdem man sich auf den Standpunkt der Erfahrungsgesetze oder auf
den der Vernunftforderung des
Unbedingten
stellt, direkt miteinander streitende Behauptungen bezüglich der Fragen, ob die Welt in Raum und Zeit endlich oder unendlich
ist, ob es einen letzten, einfachen
Bestandteil der Materie giebt u. s. w. Die
Auflösung ergiebt sich, wenn man einerseits
die Gesetze der Erfahrung
nur für diese, nicht für Dinge
an sich gelten läßt, andererseits den Ideen
der
Vernunft nicht die konstitutive Bedeutung (einer
Erkenntnis von Gegenständen unabhängig von Erfahrungsbedingungen),
sondern die bloß regulative (letzter
Gesichtspunkte, mit denen man das in der Erfahrung Erkennbare vergleicht, oder bloß
gedachter Grenzen,
[* 2] denen sie sich in unbegrenztem Fortschritt annähern kann, ohne sie doch zu erreichen)
zuschreibt. Die Antinomie
dient daher Kant zu einer gewichtigen
Bestätigung seines transcendentalen Idealismus.