Antichlōr
heißt jede Substanz, die im stande ist, die letzten Spuren von Chlor, die bei irgend einem Chlorbleichprozeß in dem gebleichten Stoff (Gespinst, Gewebe, [* 3] Papier, Holzstoff) [* 4] verblieben sind, ¶
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mittels chem. Umsetzung unschädlich zu machen und damit jede zerstörende Wirkung auf die Faser aufzuheben.
Als Antichlor
diente
früher meist unterschwefligsaures Natrium (s. Unterschweflige Säure), neuerdings vorwiegend Natriumbisulfit (s. schweflige
Säure).