Antejustin
ianisches
Recht, Inbegriff der römischen Recht
snormen vor Justinian, bestehend in den
Gesetzen der
zwölf Tafeln,
Senats- und Volksbeschlüssen,
Edikten der Prätoren und
Konstitutionen der
Kaiser sowie in den öffentlich
sanktionierten
Entscheidungen berühmter Recht
sgelehrten. Sammlungen der kaiserlichen
Konstitutionen dieser Zeit waren der
Gregorianische, Hermogenianische und Theodosianische
Kodex nebst den dazu gehörigen
Novellen.
Unter Justinian wurde das antejustin
ianische Recht
Grundlage der von diesem
Kaiser veranstalteten
Gesetzsammlungen
und ging teilweise in diese über, hörte aber seitdem auf, ein Gegenstand unmittelbaren und besondern
Studiums zu sein, wenn
es auch immer ein unentbehrliches Hilfsmittel zum Verständnis des
Corpus juris und insofern
Quelle
[* 2] des Pandektenrechts
bleiben
wird.
Vgl. »Jurisprudentiae antejustininae
quae supersunt« (hrsg.
von
Huschke, 4. Aufl., Leipz. 1879).