Antedatieren
(lat.), »vorausdatieren«, zurückdatieren, einem Brief oder einer sonstigen Urkunde ein früheres Datum geben.
Die Antedatierung
von Anstellungsdekreten,
Offizierspatenten u. dgl., welche Zuweilen vorkommt,
ist namentlich für die
Anciennität von Wichtigkeit.
Unbefugtes Antedatieren
kann unter Umständen unter den
Begriff
strafbarer
Urkundenfälschung fallen.
Nicht zu verwechseln ist mit dem Antedatieren
das
Postdatieren einer
Urkunde, z. B. eines
Wechsels,
welchen man unter einem künftigen
Datum als Ausstellungstag ausstellt.